Deutschland ist Heimat und Austragungsort international renommierter E-Sport-Wettkämpfe. Daher sind professionelle E-Sportlerinnen und E-Sportler sowie deren Trainerstab darauf angewiesen, möglichst bürokratiefrei für die Teilnahme an Turnieren, an einer Liga sowie für das Training nach Deutschland einreisen und für die Dauer des Trainings und der Veranstaltung in Deutschland verbleiben zu können. Aufgrund von Antritts- und Preisgeldern benötigen EU-Drittstaatenangehörige grundsätzlich einen Aufenthaltstitel zum Zwecke einer Erwerbstätigkeit (§ 4 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz). Geschäfts- oder touristische Besuchsvisa reichen nicht aus. Ein entsprechender Aufenthaltstitel konnte bis Herbst 2018 nur mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) erteilt werden. Seitdem wurde sowohl der kurz- als auch der langfristige Aufenthalt für E-Sportlerinnen und E-Sportler sowie deren Trainerteam erleichtert.

Kurzfristiger Aufenthalt

E-Sport wird entsprechend des Visumhandbuchs des Auswärtigen Amts als „Veranstaltung mit sportlichen Charakter“ nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 der Beschäftigungsverordnung subsumiert. Demnach benötigen E-Sportlerinnen und E-Sportler sowie deren Hilfspersonal keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, um einen Aufenthaltstitel zu erlangen. Voraussetzung ist, dass der Aufenthalt nicht länger als 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten dauern darf:

Keiner Zustimmung bedarf die Erteilung eines Aufenthaltstitels an [..] Personen einschließlich ihres Hilfspersonals, die unter Beibehaltung ihres gewöhnlichen Wohnsitzes im Ausland in Vorträgen oder in Darbietungen von besonderem wissenschaftlichen oder künstlerischen Wert oder bei Darbietungen sportlichen Charakters im Inland tätig werden, wenn die Dauer der Tätigkeit 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nicht übersteigt

Langfristiger Aufenthalt

Der langfristige Aufenthalt wird ebenfalls über die Beschäftigungsverordnung geregelt. Seit April 2020 ist es für E-Sportlerinnen und E-Sportler leichter, den benötigten Aufenthaltstitel zu erhalten. Personen, die E-Sport ausüben, sollen unter bestimmten Voraussetzungen keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit bedürfen, um einen Aufenthaltstitel zu erlangen. Die nötigen Voraussetzungen werden in § 22 der Beschäftigungsverordnung beschrieben:

Keiner Zustimmung bedarf die Erteilung eines Aufenthaltstitels an […] Personen, die eSport in Form eines Wettkampfes zwischen Personen berufsmäßig ausüben und deren Einsatz in deutschen Vereinen oder vergleichbaren an Wettkämpfen teilnehmenden Einrichtungen des eSports vorgesehen ist, wenn sie

a) das 16. Lebensjahr vollendet haben,
b) der Verein oder die Einrichtung ein Bruttogehalt zahlt, das mindestens 50 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung beträgt, und
c) der für den eSport zuständige deutsche Spitzenverband die berufsmäßige Ausübung von eSport bestätigt und die ausgeübte Form des eSports von erheblicher nationaler oder internationaler Bedeutung ist

Auf Bundesebene wird E-Sport in Deutschland durch den E-Sport-Bund Deutschland (ESBD) sowie game esports, der Vereinigung von E-Sport-Mitglieder innerhalb des game – Verband der deutschen Games-Branche, vertreten. Als Fachsportverband repräsentiert der ESBD bundesweit sowohl professionelle E-Sport-Teams als auch Breitensportvereine sowie deren Athletinnen und Athleten. Zu den Mitgliedern von game esports gehören Games-Entwickler, Plattformanbieter und Dienstleister. In beiden Verbänden sind Veranstalter vertreten. Um E-Sport in seiner spezifischen Gesamtheit gerecht zu werden, arbeiten beide Verbände vertrauensvoll und eng zusammen. Dies gilt auch für die notwendigen Umsetzungen im Rahmen der Beschäftigungsverordnung. Beide Verbände bilden eine gemeinsame Arbeitsgruppe, um gemeinsam das Verfahren der Bestätigung der „berufsmäßigen Ausübung“ festzulegen sowie die „erhebliche nationale und internationale Bedeutung“ von Wettkämpfen zu definieren. Die gemeinsame Arbeitsgruppe beauftragt den ESBD mit der Umsetzung, der als zentraler Ansprechpartner für die zuständigen Ministerien und Antragssteller im Hinblick auf die konkrete Umsetzung der Beschäftigungsverordnung dient.

FAQ zum E-Sport-Visum

Worum geht es?

Das sogenannte E-Sport-Langzeitvisum (§ 22 Nr. 5 Beschäftigungsverordnung) gibt professionellen E-Sportler:innen aus Nicht-EU-Ländern die Möglichkeit, ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit einen Aufenthaltstitel zu erlangen, um sich auf Basis eines Beschäftigungsverhältnisses einem in Deutschland ansässigen Profiteam anzuschließen.

Um welche Aufenthaltsdauer geht es?

Das Langzeitvisum kommt für Aufenthalte infrage, die einen Zeitraum von 90 Tagen überschreiten. Für bis zu 90 Tage ist das sogenannte Kurzzeitvisum vorgesehen (§ 22 Nr. 1 Beschäftigungsverordnung). Die Dauer des langfristigen Aufenthalts richtet sich nach der Laufzeit des Arbeitsvertrages des E-Sport-Profis.

Wo können Antrage für E-Sport-Visa gestellt werden?

Anträge für E-Sport-Visa können bei derjenigen Ausländerbehörde gestellt werden, die entsprechend der Firmenanschrift des professionellen E-Sport-Teams, mit dem der E-Sport-Profi einen Arbeitsvertrag abschließt, zuständig ist. Über die Erteilung eines Langzeit- oder Kurzzeitvisums entscheidet ausschließlich die Ausländerbehörde.

Welche Voraussetzungen müssen Antragstellerinnen und Antragsteller erfüllen?

Um ein Langzeitvisum beantragen zu können, müssen Antragstellerinnen und Antragssteller drei Voraussetzungen erfüllen:

1) Professionelle E-Sportlerinnen und E-Sportler müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben.

2) Das vertraglich vereinbarte Gehalt muss mindestens 50 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung erhalten (im Jahr 2021 mindestens 3.550 Euro monatlich/42.600 Euro im Jahr in Westdeutschland und 3.350 Euro monatlich/40.200 Euro im Jahr in Ostdeutschland).

3) Der ESBD muss bestätigt haben, dass die Ausübung der Tätigkeit berufsmäßig betrieben wird und von erheblicher nationaler oder internationaler Bedeutung ist. Beides gilt als bestätigt, wenn E-Sportler:innen an einem https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/esbo-liste-qualifizierter-spielbetriebe-e-sport.pdf?__blob=publicationFile&v=3 teilnehmen und sich diese Teilnahme vom entsprechenden Veranstalter bestätigen lassen.

Wie kann ich dabei unterstützt werden?

In Einzelfällen bietet der ESBD eine individuelle Unterstützung für E-Sportlerinnen und E-Sportler an. Für Mitglieder des ESBD ist diese Unterstützung kostenlos. Die Unterstützung des ESBD ersetzt in keinem Fall eine Rechtsberatung.

Was ist ein qualifizierter Spielbetrieb?

Ein qualifizierter Spielbetrieb ist eine Liga- oder ein Turnierserie, die von nationaler oder internationaler Bedeutung ist. Der ESBD hat in enger Abstimmung mit game esports einen Kriterienkatalog aufgestellt, um diesen und weiteren Vorgaben des Gesetzgebers gerecht zu werden.

Ein qualifizierter Spielbetrieb erfüllt folgende Kriterien:

1) Es handelt sich um eine Liga oder Turnierserie mit einem oder mehreren Jahresterminen in Deutschland.

2) USK-Einstufung: Die Liga oder Turnierserie bedient sich eines oder mehrerer Spiele, die über ein USK-Alterskennzeichen nach dem Jugendschutzgesetz erhalten haben. Sollte es sich um ein reines Online-Turnier mit Remote-Teilnahme handeln, reicht eine USK-Kennzeichnung nach dem IARC-Verfahren. Es wird durch die Betreiberinnen oder Betreiber einer Turnierserie oder Liga sichergestellt, dass Spielerinnen und Spieler das Alter dieser USK-Einstufung erreicht haben.

3) Die Liga oder Turnierserie muss, im Vergleich zu anderen Veranstaltungen im jeweiligen Spiel, im nationalen Bereich zu den drei meistverfolgten Veranstaltungsformaten gehören (genutzte Metriken: peak viewer oder average minute audience oder hours watched) oder als internationale Veranstaltung zu den 10 meistverfolgten Veranstaltungen gehören. Eine Publisherlizenz zur erlaubten Nutzung der E-Sport-Titel ist notwendig.

4) Der Veranstalter schützt die Integrität des Spielbetriebs in seinen Veranstaltungen und weist Maßnahmen und/oder Regelungen zur Verhinderung von Betrug nach. Darunter zählen insbesondere Regelungen gegen Cheating, Doping, Match-Fixing und unzulässige Wetteinsätze auf Matches unter eigener Beteiligung.

Wie kann ich dabei unterstützt werden?

In Einzelfällen bietet der ESBD eine individuelle Unterstützung für E-Sportlerinnen und E-Sportler an. Für Mitglieder des ESBD ist diese Unterstützung kostenlos. Die Unterstützung des ESBD ersetzt in keinem Fall eine Rechtsberatung.

Was ist ein qualifizierter Spielbetrieb?

Ein qualifizierter Spielbetrieb ist eine Liga- oder ein Turnierserie, die von nationaler oder internationaler Bedeutung ist. Der ESBD hat in enger Abstimmung mit game esports einen Kriterienkatalog aufgestellt, um diesen und weiteren Vorgaben des Gesetzgebers gerecht zu werden.

Ein qualifizierter Spielbetrieb erfüllt folgende Kriterien:

1) Es handelt sich um eine Liga oder Turnierserie mit einem oder mehreren Jahresterminen in Deutschland.

2) USK-Einstufung: Die Liga oder Turnierserie bedient sich eines oder mehrerer Spiele, die über ein USK-Alterskennzeichen nach dem Jugendschutzgesetz erhalten haben. Sollte es sich um ein reines Online-Turnier mit Remote-Teilnahme handeln, reicht eine USK-Kennzeichnung nach dem IARC-Verfahren. Es wird durch die Betreiberinnen oder Betreiber einer Turnierserie oder Liga sichergestellt, dass Spielerinnen und Spieler das Alter dieser USK-Einstufung erreicht haben.

3) Die Liga oder Turnierserie muss, im Vergleich zu anderen Veranstaltungen im jeweiligen Spiel, im nationalen Bereich zu den drei meistverfolgten Veranstaltungsformaten gehören (genutzte Metriken: peak viewer oder average minute audience oder hours watched) oder als internationale Veranstaltung zu den 10 meistverfolgten Veranstaltungen gehören. Eine Publisherlizenz zur erlaubten Nutzung der E-Sport-Titel ist notwendig.

4) Der Veranstalter schützt die Integrität des Spielbetriebs in seinen Veranstaltungen und weist Maßnahmen und/oder Regelungen zur Verhinderung von Betrug nach. Darunter zählen insbesondere Regelungen gegen Cheating, Doping, Match-Fixing und unzulässige Wetteinsätze auf Matches unter eigener Beteiligung.

Wie können Veranstalter ihre Turniere und Ligen als qualifizierten Spielbetrieb einstufen lassen?

Der ESBD hat ein Antragsportal eingerichtet, auf dem die oben genannten Nachweise eingereicht werden können. Nach eingängiger Prüfung der Dokumente informiert der ESBD schriftlich über das Ergebnis. Die Liste qualifizierter Spielbetriebe ist auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales abrufbar.

Die Bewerbungsrunden, um eine Turnier- oder Ligaserie als qualifizierten Spielbetrieb einstufen zu lassen, erfolgen halbjährlich.

Was ist zu tun, wenn E-Sportlerinnen und E-Sportler an einer Liga- oder Turnierserie teilnehmen möchten, die (noch) nicht als qualifizierter Spielebetrieb gelistet sind?

In solchen Fällen prüft der ESBD, ob die Liga- oder Turnierserie den vom ESBD und game esports aufgestellten Kriterienkatalog entspricht. Fällt diese Prüfung positiv aus, stellt der ESBD eine individuelle Bestätigung aus.