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Tipps für diskriminierungssensible Stellenausschreibungen

Der Aufbau eines diversen Teams beginnt bereits bei der Formulierung von Stellenausschreibungen. Wichtig ist hierbei, sich selbst zu hinterfragen: Wen sprechen wir mit dieser Ausschreibung konkret an? Schließt das alle Personengruppen ein? Wer fühlt sich vielleicht nicht angesprochen und warum?

Stellenausschreibungen sollten laut Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG) frei von diskriminierenden Inhalten sein. Um das zu ermöglichen, haben wir hier Hinweise zum Verfassen von Stellenanzeigen zusammengetragen, die den Ausschreibungsprozess und die Ansprache von unterrepräsentierten Personengruppen erleichtern sollen:

  1. Die Formulierung der Ausschreibung soll nach Möglichkeit merkmalsneutral gestaltet werden. Das bedeutet konkret, dass alle Ausschreibungstexte frei von Geschlechtsmerkmalen sein sollen. Auch Zuschreibungen wie „junge Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen“ und „junges Team“ sollten vermieden werden, um Altersdiskriminierung zu verhindern. Formulierungen wie „Deutsch als Muttersprache“ diskriminieren auf ethnischer Ebene und sollten ebenfalls vermieden werden.
  2. Um Diskriminierung im gesamten Bewerbungsprozess zu vermeiden, empfiehlt es sich, im Vorfeld eine Tätigkeitsanalyse mit den Erwartungen an die Bewerberinnen und Bewerber durchzuführen. Im Anschluss sollte geprüft werden, ob sie altersunabhängig und geschlechtsneutral formuliert sind.
  3. Die Stellenbezeichnung sollte neutral formuliert werden, beispielsweise anstatt „Leiterin/Leiter der Abteilung“ lieber „Leitung der Abteilung“ wählen oder „Fachkraft für …“. Sollte eine neutrale Bezeichnung nicht möglich sein, den Zusatz „(m/w/d)“ nutzen. Zudem ist es sinnvoll, auch die Qualifikationen und die Voraussetzung für die Stelle möglichst geschlechtsneutral zu formulieren. Beispielsweise anstatt einen „Abschluss als Ingenieur“ vorauszusetzen, die Formulierung in „Studium des Ingenieurwesens“ ändern.
  4. Fotos in Lebensläufen und Bewerbungsunterlagen können zu stereotypen Vorannahmen bei Personalverantwortlichen führen wie zuvor beschrieben. Um dem vorzubeugen, sollten die Bewerbungsunterlagen nach Möglichkeit ohne Fotos gefordert werden.
  5. Ein klares Bekenntnis zur Vielfalt in der Stellenausschreibung hilft mehr Bewerberinnen und Bewerber anzusprechen. Mit Formulierungen wie: „Wir wertschätzen Vielfalt und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität“ kann sichergestellt werden, dass sich möglichst alle Personen angesprochen fühlen.
  6. Um eine möglichst objektive Vergleichbarkeit zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern sicherzustellen, empfiehlt es sich, im Vorfeld die Inhalte von Gesprächen zu vereinheitlichen und die Fragen nach Möglichkeit in der gleichen Reihenfolge zu stellen.
  7. Auch die Website des eigenen Unternehmens kann bereits bestimmte Personengruppen abschrecken. Sind auf dem Teamfoto beispielsweise ausschließlich junge Männer zu sehen, könnten sich Frauen oder ältere Menschen gegen eine Bewerbung entscheiden.