Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mahnt den Pokémon GO-Entwickler Niantic wegen 15 Klauseln in den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen zu Pokémon GO ab. Sie seien nicht mit deutschem Recht und Datenschutzbestimmungen vereinbar. Niantic kann nun bis zum 9. August 2016 eine Unterlassungserklärung abgeben. Sollte Niantic keine Schritte einleiten, wird der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Klage prüfen. Daten können an Dritte […]
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