Rechtsanwalt Dr. Andreas Lober hat Microsoft vor der USK vertreten. In seinem Gastbeitrag erklärt er, wie Dead Rising 4 vor der Indizierung gerettet wurde. 22. Dezember 2016, ein grauer Dezembermorgen in Berlin. Im großen Sitzungssaal der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat sich das Gremium für das Appellationsverfahren versammelt – also die Jugendschutzsachverständigen, die darüber entscheiden müssen, […]
Der Beitrag Dr. Andreas Lober: „Dead Rising 4-Entscheidung ist kein Freifahrtschein“ erschien zuerst auf GamesWirtschaft.de.