Europäischer Gerichtshof urteilt: private Internetnutzung am Arbeitsplatz kein Recht

Die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz ist kein Recht, das der Arbeitnehmer einklagen kann. Das stellte der Europäische Gerichtshof nun fest. Es ist weit verbreitet, dass Arbeitgeber durch Vertragsklauseln die Nutzung des Internets für private Angelegenheiten unterbinden. Oftmals spielen auch Sicherheitsbedenken eine Rolle, da privates Surfen Tür und Tor für Viren und Trojaner öffnen kann. Ein 37-jähriger Rumäne

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