Unzureichende Kennzeichnung bezahlter Youtube- oder Facebook-Beiträge durch Influencer kann teuer werden: Ein Gericht hat die Drogeriekette Rossmann verdonnert. Hauptsache, authentisch – so lautet das Credo von Influencern, die im Auftrag von Sponsoren und Werbeagenturen Produkte und Dienstleistungen anpreisen. Dabei gilt: Derartige Werbung muss klar als solche erkennbar sein und im Zweifel durch den Vermerk „Werbung“ oder […]
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