Stellungnahme zur steuerliche Behandlung der Gamesförderung des Bundes im Konzern

Die steuerliche Behandlung der Bundesförderung zur Entwicklung von Computerspielen im Konzern ist derzeit ein Thema bei einer Betriebsprüfung. Konkret geht es um die Frage, ob die gewährten Fördergelder in die Kostenkalkulation für die Verrechnungspreisermittlung einfließen dürfen. Finanzverwaltungen vertreten die Auffassung, dass sämtliche Kosten eines deutschen Entwicklerstudios ohne Abzug der Fördermittel in die Bemessungsgrundlage fließen müssen. Dieses Vorgehen würde zu einer Aufblähung der steuerlichen Bemessungsgrundlage führen und somit die steuerliche Belastung des Entwicklerstudios erheblich erhöhen. Aus Sicht der Games-Branche ist diese Auslegung nicht sachgerecht und widerspricht der gängigen Praxis der Branche.

Die gesamte Stellungnahme findet sich im PDF-Dokument.



Dr. Christian-Henner Hentsch
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