Stellungnahme zur Überarbeitung der Vorschriften für die Genehmigung staatlicher Beihilfen (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung)

Die EU-Kommission hat am 14. Juli 2025 im Zusammenhang mit der anstehenden Überarbeitung und Verlängerung der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) die Gelegenheit zu Rückmeldungen gegeben. Auf der Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung können bestimmte Beihilfen freigestellt werden. So gibt es eine eigene Mitteilung der EU-Kommission über staatliche Beihilfen für Filme und andere audiovisuelle Werke. Für Games gibt es keine vergleichbare Ausnahme, so dass neue oder geänderte Förderrichtlinien der Mitgliedstaaten und der deutschen Bundesländer jedes Mal der EU-Kommission zur Erlaubnis vorgelegt bzw. notifiziert werden müssen. Die Games-Branche fordert daher die Kommission auf, den Videospielsektor ausdrücklich als separate Beihilfekategorie in Abschnitt 11 in den Anwendungsbereich der AGVO aufzunehmen.

Die gesamte Stellungnahme findet sich im PDF-Dokument.



Maren Raabe
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Dr. Christian-Henner Hentsch
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