Neuregelung der Umsatzsteuer betrifft direkt deutsche Spiele-Unternehmen

  • Ab 1. Januar 2015 gelten neue Regelungen bei der Umsatzsteuer für elektronisch erbrachte Dienstleistungen in der EU
  • „Spieleunternehmen aus Deutschland sollten sich dringend mit den Neuerungen vertraut machen“
  • Kostenfreie Informationsveranstaltung am 19. November in Berlin von PwC Deutschland und BIU

Berlin, 13. November 2014 – Ab kommendem Jahr gelten neue Regelungen beim Umsatzsteuerrecht: Bisher wurden elektronisch an Endverbraucher erbrachte Dienstleistungen am Sitz des Anbieters besteuert. Ab dem 1. Januar 2015 werden diese Dienstleistungen am Verbrauchsort besteuert. Dies ist in der Regel der Wohnort des Verbrauchers. Betroffen von den Änderungen sind neben Telekommunikations- und Rundfunkdienstleistern auch Unternehmen, die Spiele, In-App-Käufe oder andere Software per Download vertreiben. Darauf weist der BIU – Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware hin. „Bereits zum Jahreswechsel treten die seit Jahren tiefgreifendsten Änderungen des EU-Umsatzsteuerrechts in Kraft. Unternehmen aus der Spieleindustrie sind hiervon besonders betroffen, da die internationale Geschäftstätigkeit zentraler Bestandteil ihrer Aktivitäten ist“, sagt Tobias Haar aus dem BIU-Vorstand. „Jedes Spiele-Unternehmen in Deutschland sollte sich dringend mit den Neuerungen vertraut machen.“
In einer Umfrage von PwC UK unter betroffenen europäischen, insbesondere deutschen Unternehmen, gab knapp jedes dritte von ihnen (30 Prozent) an, noch nicht gut auf die Neuregelung vorbereitet zu sein. Ein Drittel der von PwC UK befragten Unternehmen ist nach eigenen Angaben noch nicht hinreichend auf die neue Rechtslage vorbereitet und hat sich auch noch nicht für das vereinfachte Verfahren zur Meldung der Umsätze innerhalb der EU entschieden. Dabei sollte die Registrierung für das sogenannte „Mini-One-Shop-Stop“-Verfahren, auch unter der Abkürzung „Moss“ bekannt, bis spätestens 31. Dezember dieses Jahres erfolgen. Viele Unternehmen müssen umfangreiche Anpassungen ihrer IT-Systeme oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vornehmen, um dem neuen Umsatzsteuerrecht gerecht zu werden. In jedem Fall müssen sich betroffene Unternehmen mit den umsatzsteuerrechtlichen Regelungen in den unterschiedlichen Mitgliedsländern der EU vertraut machen, etwa mit nationalen Sondervorschriften oder Regelungen zur Rechnungsgestaltung.
Zu den detaillierten Änderungen beim Umsatzsteuerrecht findet am 19. November in Berlin eine kostenfreie Informationsveranstaltung von PwC Deutschland und dem BIU statt. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie von hans-martin.grambeck@de.pwc.com

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Der BIU – Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e. V. ist der Verband der deutschen Computer- und Videospielindustrie. Der Verband repräsentiert mit seinen 19 Mitgliedern über 85 Prozent des Marktes für digitale Spiele in Deutschland und ist beispielsweise Veranstalter der gamescom. Als kompetenter Ansprechpartner für Medien sowie politische und gesellschaftliche Institutionen beantwortet der BIU alle Fragen rund um das Thema Computer- und Videospiele.

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Die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft („PwC Deutschland“) ist die deutsche Mitgliedsgesellschaft des weltweiten Netzwerkes unabhängiger PricewaterhouseCoopers-Gesellschaften. PwC UK bezeichnet die britische Mitgliedsgesellschaft des PwC-Netzwerkes. Die Gesellschaften des PwC-Netzwerkes erbringen in 157 Ländern Leistungen in den Bereichen Prüfung, Steuerberatung und wirtschaftliche Beratung.

Pressekontakt:

Martin Puppe
BIU – Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V.
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