30.06.2020 Unsere Forderungen Angesichts der hohen gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Relevanz von E-Sport muss allen politischen Entscheiderinnen und Entscheidern daran gelegen sein, die Rahmenbedingungen für alle E-Sport-Akteure bestmöglich auszugestalten. Dabei ist die Frage, ob E-Sport Sport ist, nicht entscheidend. Trotz zahlreicher Parallelen zum klassischen Sport ist E-Sport einzigartig, etwa bei seiner Ausübung oder auch der Organisation. In vielen Bundesländern wurden erste Schritte zur Förderung von E-Sport unternommen. Nichtsdestoweniger existieren weiterhin Vorbehalte gegenüber E-Sport und Hürden, die bei der weiteren Entwicklung von E-Sport hinderlich sind. Im Positionspapier von game esports sind konkrete politische Maßnahmen aufgeführt, die nötig sind, um die Situation von E-Sport in Deutschland weiter zu verbessern: Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit für Vereine mit E-Sport-Angebot Die Schaffung besserer Voraussetzungen in Ländern und Kommunen Die Förderung von Talenten Anerkennung der Gemeinnützigkeit für Vereine mit E-Sport-Angebot In ihrem Koalitionsvertrag schrieb die Regierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP fest: „Wir […] machen E-Sport gemeinnützig“. Auch die Vorgängerregierung aus SPD und CDU/CSU hatte sich diese Gleichstellung von E-Sport mit anderen Vereinen, die sich für die Gemeinschaft engagieren, bereits vorgenommen und zur Enttäuschung der Community nicht umgesetzt. Nun ist es wichtig, diesem Vorhaben endlich konkrete Taten folgen zu lassen. Denn besonders für Vereine, die E-Sport ehrenamtlich als Hobby oder semiprofessionell betreiben ist dies essenziell. Sie übernehmen Verantwortung für ihre Mitglieder und für die Gesellschaft, beispielsweise bei der Medienkompetenzvermittlung sowie der Vermittlung sozialer Kompetenzen oder als Ansprechpartner vor Ort. Damit unterscheiden sie sich nicht von anderen Vereinen, die einen als gemeinnützig anerkannten Zweck verfolgen. E-Sport sollte in der Abgabenordnung (AO) – dem Bundesgesetz, das die steuerrechtliche Gemeinnützigkeit regelt – verankert werden, ohne die Autonomie des Sportes sowie des E-Sports einzuschränken. Um dem wachsenden Interesse von klassischen Sportvereinen, die E-Sport in ihr Angebot aufnehmen, Rechnung zu tragen, braucht es eine unkomplizierte Lösung, die den Vereinen eine gesicherte Position gegenüber den zuständigen Finanzämtern gibt. Zugleich müssen die Interessen der vielen in jüngerer Zeit gegründeten E-Sportvereine gewahrt werden. Daher sollte „E-Sport“ in § 52 Absatz 2 Ziffer 21 der AO in der Klammer (Ausweitung der Sportfiktion auf den E-Sport) ergänzt werden: „die Förderung des Sports (Schach und E-Sport gelten als Sport)“. So bleibt die Autonomie des Sportes und des E-Sports jeweils unangetastet erhalten. Die Lösung innerhalb der Klammer darf keinerlei Präjudizwirkung für andere Rechtsbereiche außerhalb des Gemeinnützigkeitsrechts entfalten können, damit Sport und E-Sport ihre zukünftige Beziehung im Rahmen der jeweiligen Autonomie auf Augenhöhe miteinander gestalten können. Die Verankerung des E-Sports als eigener Katalogzweck in einer anderen oder eigenen Ziffer ist nicht empfehlenswert, weil die vielen bestehenden Sportvereine, die ihre Arbeit um E-Sport ergänzen möchten, ihren Vereinszweck ändern müssten, was in der Regel nur mit der Zustimmung aller Mitglieder möglich und damit mit sehr hohen, in der Praxis kaum überwindbaren Hürden verbunden wäre. [aktualisiert am 25.09.2024] Bessere Voraussetzungen in Ländern und Kommunen Kommunen und die lokale Wirtschaft profitieren davon, wenn Ligen oder Turniere in den Städten stattfinden. Besonders interessant für die Kommunen sind E-Sport-Turniere von großer europäischer Bedeutung oder von Weltrang, die große Effekte für den Einzelhandel und die Hotellerie – wie bei anderen Großevents auch – nach sich ziehen. Aufgrund dieser positiven Effekte von E-Sport muss der lokalen Wirtschaftsförderung daran gelegen sein, aktiv um die Austragung von E-Sport-Veranstaltungen zu werben und diese zu unterstützen. Dafür müssen auch geeignete Veranstaltungshallen, die sich oft in kommunaler Hand befinden, für sämtliche E-Sport-Veranstaltungen genutzt werden können. Ein erfolgreicher E-Sport-Standort ist offen für alle E-Sport-Turniere, unabhängig vom Genre der gespielten Games. Vorbehalte, die häufig Jugendschutzaspekte betreffen, bestehen zu Unrecht. Die Atmosphäre bei E-Sport-Events ist über alle Fan-Gruppierungen hinweg friedlich und die Erfolge von konkurrierenden Teams werden honoriert und von allen Fans gefeiert. Selbstverständlich gilt der Jugendschutz für alle E-Sport-Titel. Gewaltverherrlichende oder gewaltverharmlosende Darstellungen in Spielen sind grundsätzlich gemäß § 131 StGB verboten. Alle relevanten E-Sport-Titel haben eine Altersfreigabe der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). Förderung von Talenten E-Sport lebt von den Talenten, die auf Weltklasse-Niveau spielen und eine hohe Bekanntheit erlangen und auch immer Botschafterinnen und Botschafter ihrer Heimat sind. Deutschland muss daher daran gelegen sein, bestmögliche Bedingungen für die Entwicklung von E-Sports- Talenten zu schaffen, um auch im Bereich E-Sport einen Spitzenrang einzunehmen und die Bundesrepublik als attraktiven E-Sport-Standort zu präsentieren Dafür bedarf es professioneller Trainingsbedingungen, einer Förderung von physischer Fitness und gesunder Ernährung, einer dualen Karriereplanung (Ausübung von E-Sport und Beruf) und eines Medien- und Social- Media-Trainings. Entsprechende Initiativen – wie beispielsweise die esports player foundation – sollten daher in Deutschland noch stärker unterstützt werden. Maren Raabe +49 30 240 87 79 15 maren.raabe@game.de