BIU bedauert Scheitern des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags und fordert die Bundesregierung zum Handeln auf

Die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV), der zum 1. Januar 2011 in Kraft treten und den Jugendschutz im Internet neu regeln sollte, ist nach heutiger Abstimmung im NRW-Landtag vorerst gescheitert. Der Vertragsentwurf sah unter anderem vor, dass im Internet dargebotene Inhalte – darunter auch Games – künftig nach dem Prinzip der Selbstklassifizierung mit Alterskennzeichen versehen werden können. Die Kennzeichen hätten von entsprechenden Jugendschutz-Programmen ausgelesen werden sollen. Das Fehlen derartiger Programme wurde als einer der Hauptgründe für das Scheitern angegeben.
 
Olaf Wolters, Geschäftsführer des Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU) zum Scheitern des JMStV: "Wir bedauern die Entscheidung des nordrheinwestfälischen Parlaments, den novellierten Jugendmedienschutz-Staatsvertrag nicht zu ratifizieren. Die Neuregelungen sollten eine einheitliche Alterskennzeichnung von Computer- und Videospielen durch die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) möglich machen und damit zu einer Verbesserung des Jugendschutzes im Internet beitragen. Dies ist und bleibt eine Kernforderung der Unterhaltungssoftwareindustrie. Nach einem langwierigen Hindernislauf ist der JMStV nunmehr auf dem letzten Meter gescheitert". Die Novelle des JMStV wurde in den vergangenen Jahren von den Staatskanzleien der Länder ausgearbeitet und im Juni 2010 von den Ministerpräsidenten der Länder beschlossen. In den letzten Monaten musste der Vertrag in den Länderparlamenten ratifiziert werden, in vielen, darunter auch in NRW, fanden zuvor Anhörungen statt, bei denen die Novellierung kritisch diskutiert wurde.
 
Mit dem Scheitern bleibt der bestehende JMStV vorerst in Kraft – ohne Möglichkeit, Online-Inhalte mit Alterskennzeichen zu versehen. Ein neuer Anlauf für den JMStV wäre erst in einigen Jahren möglich. Aus Sicht der
Games-Branche ist ein Verharren im Status Quo allerdings keine Option: "Es muss so schnell wie möglich eine neue Lösung auf den Weg gebracht werden", stellt Wolters fest. "Mit Blick auf die sehr lange Verhandlungszeit des JMStV appellieren wir an die Bundesregierung, ein Machtwort zu sprechen und von ihrer Gesetzgebungskompetenz Gebrauch zu machen. Zumindest für die unter dem Jugendschutzgesetz agierenden Selbstkontrollen wie die USK sollten die Kompetenzen auf den Online-Bereich ausgeweitet werden."
 
Noch vor der Abstimmung in NRW hatten sich erste Bundestagsabgeordnete, auch aus der CDU/CSU-Bundestagesfraktion, für eine schnelle Lösung unter dem bestehenden Jugendschutzgesetz ausgesprochen. So wurde vorgeschlagen, das aktuelle System der freiwilligen Selbstkontrollen, das momentan für den Bereich der Datenträger und Downloads gilt, auf das Internet zu übertragen. Dadurch würde eine Alterskennzeichnung durch die anerkannten Selbstkontrollen wie die USK oder die FSK im Internet möglich werden.
 
"Eine derartige Novellierung des Jugendschutzgesetzes stellt aus Branchensicht den besten und schnellsten Weg dar, einen weitreichenden Jugendschutz im Internet sicherzustellen. Wir würden diesen Weg ausdrücklich unterstützen", stellt Wolters abschließend fest.
 

Informationen zum BIU e.V.

Der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e. V. (BIU) ist der Interessenverband der Anbieter und Produzenten von Unterhaltungssoftware in Deutschland. Er organisiert die Interessen der maßgeblichen Unternehmen im Bereich der interaktiven Unterhaltung. Als kompetenter Ansprechpartner für Medien sowie politische und gesellschaftliche Institutionen beantwortet der BIU alle Fragen rund um das Thema Computer- und Videospiele.
 

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