16.04.2012 BIU begrüßt die Novelle des Jugendschutzgesetzes Berlin, 16. April 2012. Der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU) begrüßt die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) angekündigte Novelle des Jugendschutzgesetzes. "Ich hoffe, dass wir damit auf dem Weg sind, eine tragfähige und praktikable Lösung zu finden, die der Logik des grenzenlosen Internets und damit den Verbrauchern wie den Inhalte-Anbietern gerecht wird", sagte Dr. Maximilian Schenk, Geschäftsführer des BIU. "Die Klarstellung, welche gesetzlichen Grundlagen für online vertriebene Spiele greifen, ist dabei ein Schritt in die richtige Richtung. Wir benötigen einen funktionierenden Jugendschutz, der über die Grenzen von Deutschland hinaus im internationalen Kontext bestehen kann und die zunehmende Verschmelzung von On- und Offline widerspiegelt", so Schenk weiter. Zum HintergrundDas BMFSFJ hatte am Freitag, den 13. April 2012, angekündigt, das Jugendschutzgesetz zu novellieren. Ziel der Novelle ist, dass Anbieter von online vertriebenen Computerspielen eine Alterskennzeichnung bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) beantragen können. Damit können nur online vertriebene Computerspiele ein USK-Rating und die daraus resultierende Rechtssicherheit erlangen. Grundsätzlich werden nach dem Deutschen Gesetz Computer- und Videospiele, die über Datenträger vertrieben werden, über das Jugendschutzgesetz reguliert. Bei Computer- und Videospielen, die online über Browser, Client oder Streaming gespielt werden, greift der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Bundesländer, der jedoch keine rechtssicheren Kennzeichen möglich macht. Über die USKDie Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist eine freiwillige Einrichtung der Computerspielewirtschaft. Sie ist zuständig für die Prüfung von Computerspielen in Deutschland. Am Ende eines USK-Verfahrens vergeben staatliche Vertreter die Alterskennzeichen. Die USK arbeitet sowohl als Selbstkontrolle unter dem Jugendschutzgesetz als auch im Online-Bereich unter dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Informationen zum BIU e. V.:Der BIU – Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. ist der Interessenverband der Anbieter und Produzenten von Unterhaltungssoftware in Deutschland. Er organisiert die Interessen der maßgeblichen Unternehmen im Bereich der interaktiven Unterhaltung. Als kompetenter Ansprechpartner für Medien sowie politische und gesellschaftliche Institutionen beantwortet der BIU alle Fragen rund um das Thema Computer- und Videospiele. Kontakt:Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V.Rungestraße 18D-10179 BerlinTel.: ++49-30-2408779-0Fax.: ++49-30-2408779-11https://www.game.de/ E-Mail: presse@biu-online.de