BIU begrüßt Überarbeitung des Gesetzesentwurfs zum Urhebervertragsrecht

BIU begrüßt Überarbeitung des Gesetzesentwurfs zum Urhebervertragsrecht
  • „Der heutige Kabinettsentschluss stellt zwar einen deutlichen Fortschritt dar, aber weitere Probleme müssen dringend gelöst werden“

Berlin, 16. März 2016 – Der BIU – Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware, Verband der deutschen Computer- und Videospielbranche, begrüßt die Überarbeitung des Gesetzesentwurfs zum Urhebervertragsrecht. Der heutige Kabinettsentschluss sei einerseits ein wichtiger Fortschritt im Vergleich zum vorherigen Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums. Andererseits weist der Verband darauf hin, dass weitere Verbesserungen dringend notwendig sind, damit Deutschland als Entwicklungsstandort digitaler Spiele international nicht weiter den Anschluss verliert: So verkenne der Kabinettsbeschluss weiterhin die unterschiedlichen Produktionsbedingungen in der Kultur- und Kreativwirtschaft. Der vorgesehene Auskunftsanspruch etwa ist in der Praxis für Unternehmen der Computerspielbranche aufgrund der stark teamorientierten und internationalen Entwicklungsarbeit kaum umsetzbar. Zudem würde er zu enormen finanziellen Belastungen der Kultur- und Kreativwirtschaft führen, die sehr weit über den Schätzungen der Bundesregierung von jährlich 580.000 Euro liegen dürften. Diese deutlich erhöhten Bürokratiekosten würden den Unternehmen in anderen Bereichen fehlen, etwa bei Investitionen oder bei der Entlohnung der Kreativen. Auch das geplante Verbandsklagerecht verkennt den im Vergleich zu anderen betroffenen Branchen größten Anteil an sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen in der Computerspielbranche.
 
[quotation cite=“Dr. Maximilian Schenk, Geschäftsführer BIU“]Der heutige Kabinettsentschluss zum Urhebervertragsrecht stellt zwar im Vergleich zum Referentenentwurf einen deutlich Fortschritt dar, aber weitere Probleme müssen dringend gelöst werden.[/quotation]“Der heutige Kabinettsentschluss zum Urhebervertragsrecht stellt zwar im Vergleich zum Referentenentwurf einen deutlich Fortschritt dar, aber weitere Probleme müssen dringend gelöst werden“, kommentiert BIU-Geschäftsführer Dr. Maximilian Schenk den aktuellen Gesetzesstand. „Eine einheitliche Regelung zum Urhebervertragsrecht, die alle Kultur- und Kreativbranchen über einen Kamm schert, ist mit dieser Komplexität überfordert und schafft viele neue Probleme. Computer- und Videospiele sind ein hochkomplexes Kulturgut, dessen Entwicklung auf der Zusammenarbeit vieler hochspezialisierter Experten beruht, häufig über Ländergrenzen hinweg. Die Entwicklung von Computerspielen unterscheidet sich fundamental von der Produktion anderer Kulturerzeugnisse.“
 
Bereits Anfang Januar hatte der BIU den Referentenentwurf zum Urhebervertragsrecht kritisiert. Die entsprechende Pressemeldung kann hier gelesen werden: /game.de/2016/01/12/verband-der-deutschen-computerspielbranche-kritisiert-reformentwurf-zum-urhebervertragsrecht/

Informationen zum BIU

Der BIU – Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e. V. ist der Verband der deutschen Computer- und Videospielindustrie. Seine 25 Mitglieder sind Entwickler, Publisher und Anbieter von digitalen Spielen und repräsentieren über 85 Prozent des deutschen Marktes. Der BIU ist beispielsweise Träger der gamescom. Als kompetenter Ansprechpartner für Medien sowie politische und gesellschaftliche Institutionen beantwortet der BIU alle Fragen rund um das Thema digitale Spiele.

Pressekontakt:

Martin Puppe
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