Esport Visum Die Einführung eines Visums für Esport-Profis aus Nicht-EU-Staaten war ein wichtiger Schritt, um den Esport-Standort zu stärken und die Austragung internationaler Turniere in Deutschland zu erleichtern. Dieser Erfolg wurde durch die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit von game esports und eSport-Bund Deutschland (ESBD) erreicht. Wir fassen euch die wichtigsten Informationen zum Esport Visum zusammen. Kurzfristiger Aufenthalt Esport wird entsprechend des Visumhandbuchs des Auswärtigen Amts als „Veranstaltung mit sportlichen Charakter“ nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 der Beschäftigungsverordnung subsumiert. Demnach benötigen Esportlerinnen und Esportler sowie deren Hilfspersonal keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, um einen Aufenthaltstitel zu erlangen. Voraussetzung ist, dass der Aufenthalt nicht länger als 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten dauern darf: Keiner Zustimmung bedarf die Erteilung eines Aufenthaltstitels an [..] Personen einschließlich ihres Hilfspersonals, die unter Beibehaltung ihres gewöhnlichen Wohnsitzes im Ausland in Vorträgen oder in Darbietungen von besonderem wissenschaftlichen oder künstlerischen Wert oder bei Darbietungen sportlichen Charakters im Inland tätig werden, wenn die Dauer der Tätigkeit 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nicht übersteigt Langfristiger Aufenthalt Der langfristige Aufenthalt wird ebenfalls über die Beschäftigungsverordnung geregelt. Seit April 2020 ist es für Esportlerinnen und Esportler leichter, den benötigten Aufenthaltstitel zu erhalten. Personen, die Esport ausüben, bedürfen unter bestimmten Voraussetzungen keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, um einen Aufenthaltstitel zu erlangen. Die nötigen Voraussetzungen werden in § 22 der Beschäftigungsverordnung beschrieben: Keiner Zustimmung bedarf die Erteilung eines Aufenthaltstitels an […] Personen, die eSport in Form eines Wettkampfes zwischen Personen berufsmäßig ausüben und deren Einsatz in deutschen Vereinen oder vergleichbaren an Wettkämpfen teilnehmenden Einrichtungen des eSports vorgesehen ist, wenn sie a) das 16. Lebensjahr vollendet haben, b) der Verein oder die Einrichtung ein Bruttogehalt zahlt, das mindestens 50 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung beträgt, und c) der für den eSport zuständige deutsche Spitzenverband die berufsmäßige Ausübung von eSport bestätigt und die ausgeübte Form des eSports von erheblicher nationaler oder internationaler Bedeutung ist In Einzelfällen bietet der ESBD eine individuelle Unterstützung für Esportlerinnen und Esportler an. Für Mitglieder des ESBD ist diese Unterstützung kostenlos. Die Unterstützung des ESBD ersetzt in keinem Fall eine Rechtsberatung.