game begrüßt geänderte Rechtsauffassung: Sozialadäquanzklausel kann ab sofort bei Games angewendet werden

game begrüßt geänderte Rechtsauffassung: Sozialadäquanzklausel kann ab sofort bei Games angewendet werden

• Altersfreigabe von Spielen im Einzelfall möglich, in denen Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86a StGB verwendet werden
• Gleichbehandlung von Games als Kulturmedium mit anderen Mediengattungen
• „Games [können] endlich gleichberechtigt und ohne Ausnahmen am gesellschaftlichen Diskurs teilnehmen“
 
Berlin, 9. August 2018 – Der game – Verband der deutschen Games-Branche begrüßt ausdrücklich die Entscheidung der Behörden, nach der die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ab sofort auch Computer- und Videospiele bei der Altersprüfung berücksichtigen kann, die Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen enthalten.
 
„Die veränderte Rechtsauffassung zur Sozialadäquanz ist ein wichtiger Schritt für das Kulturmedium Games in Deutschland. Wir haben uns lange dafür eingesetzt, dass Games endlich gleichberechtigt und ohne Ausnahmen am gesellschaftlichen Diskurs teilnehmen können. Nachdem Computer- und Videospiele bereits seit vielen Jahren als Kulturmedium anerkannt sind, wird durch die jetzige Entscheidung die Anerkennung auch in diesem Bereich konsequent vollzogen“, sagt Felix Falk, game-Geschäftsführer. „Als Games-Branche sehen wir mit Sorge die Tendenzen zu Rassismus, Antisemitismus und Ausgrenzung. Wir stehen klar zu einer offenen und integrativen Gesellschaft, den Werten des Grundgesetzes und der historischen Verantwortung Deutschlands. Viele Spiele von engagierten und kreativen Entwicklerinnen und Entwicklern behandeln schwierige Themen wie die Zeit des Nationalsozialismus und gehen damit sehr verantwortungsvoll, kritisch und zum Nachdenken anregend um. Insbesondere Games tragen auf einzigartige Weise durch ihre Interaktivität zur Reflektion und Auseinandersetzung bei und erreichen wie kein anderes Medium auch junge Generationen.“
 
Wenn Titel mit Symbolen verfassungswidriger Organisationen bei der USK zur Vergabe eines Alterskennzeichens eingereicht werden, entscheiden ab sofort die USK-Gremien im Einzelfall, ob die sogenannte Sozialadäquanzklausel (§ 86 Absatz 3 des Strafgesetzbuches) angewendet werden kann. Sozialadäquat bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Symbole verfassungswidriger Organisationen im Einzelfall in einem Titel verwendet werden können, sofern dies der Kunst oder der Wissenschaft, der Darstellung von Vorgängen des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient. Bisher wurde diese Prüfung, anders als bei anderen Medien wie dem Film, nicht vorgenommen. Hintergrund der Änderung ist eine veränderte Rechtsauffassung der zuständigen Obersten Landesjugendbehörde auf der Grundlage aktueller rechtlicher Bewertungen. Der game setzt sich bereits seit vielen Jahren aktiv für eine Gleichberechtigung von Games mit anderen Mediengattungen ein.
 
Weitere Informationen gibt es bei der USK: www.usk.de

game – Verband der deutschen Games-Branche

Wir sind der Verband der deutschen Games-Branche. Unsere Mitglieder sind Entwickler, Publisher und viele weitere Akteure der Games-Branche wie eSports-Veranstalter, Bildungseinrichtungen und Dienstleister. Als Träger der gamescom verantworten wir das weltgrößte Event für Computer- und Videospiele. Wir sind zentraler Ansprechpartner für Medien, Politik und Gesellschaft und beantworten Fragen etwa zur Marktentwicklung, Spielekultur und Medienkompetenz. Unsere Mission ist es, Deutschland zum besten Games-Standort zu machen.

Pressekontakt:

Martin Puppe
game – Verband der deutschen Games-Branche e.V.
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