Kommentar des BIU zum neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag: Neuer JMStV verwässert Jugendschutz

Ab dem 1. Januar 2011 können auch im Internet dargebotene Spiele mit Alterskennzeichen versehen werden. Dies wurde heute mit Verabschiedung des neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) durch die Konferenz der Ministerpräsidenten beschlossen. Bei der Kennzeichnung von Online-Inhalten setzt der neue Ländervertrag auf das Prinzip der Selbstklassifizierung.
 
Olaf Wolters, Geschäftsführer des Bundesverbands Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU), begrüßt die generelle Neuregelung des Jugendschutzes im Internet: "Der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ebnet den Weg für mehr Jugendschutz im Internet, indem künftig Alterskennzeichen auch für Online-Spiele möglich sind. Damit wird eine zentrale Lücke im Jugendmedienschutz beseitigt".
 
Spiele, die ausschließlich im Internet dargeboten werden, konnte die USK mangels Rechtsgrundlage bislang nicht prüfen. Mit dem neuen Ländervertrag wurde dieses Defizit zwar behoben, ein einheitliches System wurde dennoch nicht geschaffen: "Leider konnten sich Bund und Länder nicht auf einheitliche Alterskennzeichnungen für Computerspiele einigen. Die weitere Trennung zwischen Online und Offline ist wirklichkeitsfremd und behindert einen einheitlichen und damit effektiven Jugendschutz, den die Nutzer verstehen. Damit wurde eine große Chance verpasst", führte Wolters weiter an. "Statt auf die USK als etablierte Selbstkontrolle auch im Internet zu vertrauen, können fortan unterschiedliche Institutionen nach unterschiedlichen Verfahren unterschiedliche Kennzeichen vergeben. Das versteht keiner mehr." In der Folge drohe auch der bestehende Jugendschutz zu verwässern.
 
Mit dem System der Selbstklassifizierung gehen die Länder mit den neuen Regelungen einen Weg, der sich europaweit mit PEGI bereits bewährt hat. In diesem Zusammenhang begrüßte Olaf Wolters die Ankündigung der USK, ein Verfahren zur Selbstklassifizierung umzusetzen und damit für alle Spiele Altersbewertungen zu ermöglichen. Die Industrie habe nun die Erwartung, dass sowohl die USK als auch die zuständigen staatlichen Institutionen trotz der unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen den Anbietern weiterhin praktikable, rechtssichere und einheitliche Verfahren bei der Alterskennzeichnung ermöglichten.

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