Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 9. Januar 2015 („RegE“) bezweckt die Bundesregierung ausweislich ihrer eigenen Begründung keine Änderung der Rechtslage. Vielmehr sollen Umformulierungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb („UWG“) nur die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken („UGP-Richtlinie“) unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH besser und genauer umsetzen.
 
Der BIU begrüßt das Vorhaben der sprachlichen Anpassung des UWG an die UGP-Richtlinie und die hierzu ergangene Rechtsprechung. Um dem verfolgten Ziel der richtlinienkonformen Umsetzung vollständig gerecht zu werden, soll der vorliegende Gesetzentwurf allerdings in einigen Details nachgebessert werden. Bei einigen Formulierungen sind die Besonderheiten der Computer- und Videospielbranche nicht hinreichend berücksichtigt worden. Beispielhaft zu nennen ist die Abhängigkeit der Inhalte-Anbieter von den Vertriebs-Plattformen und deren technisch-organisatorischen Vorgaben. Dadurch haben Publisher von Spielen keine vollständige Kontrolle über die zeitlicher Abläufe, Schriftgröße oder Platzierung auf der Seite und könnten daher gegen das UWG in der gegenwärtigen Formulierung verstoßen (§ 5a Abs. 5). Derartige Unklarheiten sind an weiteren Stellen zu finden.
 
Grundsätzliche Kritik äußert der BIU am Regelungsansatz des Bundesrates, der seiner Stellungnahme entgegen der vorgesehenen Vollharmonisierung das UWG umgestalten will. Auf die Forderungen des Bundesrates geht der BIU in der Stellungnahme ebenfalls im Detail ein.