Gesetzentwurf: Änderung des Telemediengesetzes (TMG)

Gesetzentwurf: Änderung des Telemediengesetzes (TMG)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 23. Februar 2017 den Referentenentwurf zu einer neuerlichen Änderung des Telemediengesetzes (TMG) veröffentlicht und zur Stellungnahme zu dem Entwurf aufgerufen. Der BIU ist diesem Aufruf gerne nachgekommen und hat die Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Games-Branche erläutert.

BIU begrüßt Förderung der Verbreitung von WLAN-Netzen

In der Stellungnahme führt der BIU aus, dass eine weitreichende Abdeckung des öffentlichen Raums mit WLAN-Netzen die Nutzung digitaler Anwendungen in einem mobilen Alltag erleichtert. Hiervon profitieren auch Entertainment-Angebote, nicht zuletzt Computer- und Videospiele: Immer mehr Menschen spielen unterwegs auf dem Smartphone oder Tablet, hierfür wird teilweise eine ständige Internetverbindung benötigt. Zugleich betont der BIU, dass die Games-Branche in den vergangenen Jahren sehr erfolgreich im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen war. Durch innovative Bezahlmodelle und neue Sicherungsmaßnahmen mit Mehrwert für den Kunden wie Account-Bindungen konnten massenhaften Urheberrechtsverletzungen vorgebeugt werden.

Gesetz darf kein „Freibrief“ für Rechtsverletzungen sein

Dennoch sieht der BIU den vorliegenden Referentenentwurf mit großer Sorge. Der Entwurf ist dazu geeignet, das vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung sorgsam austarierte Gleichgewicht zwischen der haftungsprivilegierten Bereitstellung von Internetzugängen und den berechtigten Schutzinteressen von Rechteinhabern aus dem Gleichgewicht zu bringen, zum Nachteil der Rechteinhaber. Denn auch wenn für die Computer- und Videospielbranche die Verfolgung der kriminellen Strukturen hinter den illegalen Angeboten im Fokus steht, so darf den Rechteinhaber die Verfolgung einzelner Urheberrechtsverletzungen nicht unmöglich gemacht werden. Weiterhin sieht der BIU entgegen der Begründung der Bundesregierung keinen Handlungsbedarf in Folge des „McFadden-Urteils“. Die Bundesregierung geht im vorgelegten Gesetzesentwurf deutlich über die Festlegung des EuGHs hinaus.

Sperrungen setzen nicht verfolgbare Rechtsverletzungen voraus

Der BIU kritisiert daneben, dass der Gesetzentwurf Sperrungen durch den betroffenen Diensteanbieter als einziges und letztes zulässiges Mittel ansieht, mit dem Rechteinhaber gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen können, die von einem WLAN-Netz aus begangen wurden. Damit wird dem Rechteinhaber vom Gesetzgeber jede Möglichkeit genommen, eine begangene Rechtsverletzung zu verfolgen. Wenn Urheberrechtsverletzungen jedoch nicht mehr verfolgt und nur noch nachträglich weitere Rechtsverletzungen verhindert werden können, werden Urheberrechtsverletzungen zu einer gesetzgeberisch tolerierten Bagatelle und gleichzeitig die Seitensperrung von der ultima ratio zur Standardmaßnahme. Dies würde den freiheitlichen Charakter des Internets nachhaltig beeinflussen und mittelfristig sich auch für die Nutzer nachteilig auswirken.
 
Der BIU empfiehlt im Ergebnis, die Folgen dieser Haftungsprivilegierung umfassend zu diskutieren und mögliche, ungewollte Auswirkungen auszuschließen. Es bedarf eines schlüssigen und europaweit einheitlichen Haftungskonzepts. In dieser Form sollte aus Sicht des BIU der TMG-E daher nicht weiterverfolgt und erst in der nächsten Legislaturperiode in aller Ruhe angegangen werden.
 
Die gesamte Stellungnahme mit den konkreten Änderungsvorschlägen ist in dem beigefügten PDF zu finden.