Gesetzentwurf: Umsetzung der Öffnungsklauseln der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung im BDSG

Gesetzentwurf: Umsetzung der Öffnungsklauseln der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung  im BDSG

Das Bundesministerium des Innern hat am 23. November 2016 den Referentenentwurf zur Umsetzung der Öffnungsklauseln der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSG-VO) im neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vorgelegt. Die deutsche Computer- und Videospielbranche arbeitet bereits mit Hochdruck daran die neuen Vorgaben der Grundverordnung umzusetzen. Bei den Anpassungen im Rahmen der Öffnungsklauseln bestehen nach dem jetzigen Referentenentwurf jedoch noch erhebliche Bedenken, weshalb der BIU die Gelegenheit zur Stellungnahme sehr gerne wahrnimmt, um auf einige Besonderheiten der Computer- und Videospielbranche hinzuweisen.

BIU begrüßt und unterstützt das Vorhaben zur Vereinheitlichung des Datenschutzrechts auf EU-Ebene

Der BIU begrüßt und unterstützt das Vorhaben der EU und des deutschen Gesetzgebers, das Datenschutzrecht weiter zu vereinheitlichen und damit ein angemessenes Schutzniveau personenbezogener Daten und einheitliche Wettbewerbsbedingungen im europäischen Binnenmarkt zu schaffen. Wir begrüßen grundsätzlich, dass die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr („EU-DSGVO“) vom 15. Dezember 2015 (2012/0011 (COD) das europäische Datenschutzrecht insbesondere zum Schutz der Verbraucher modernisiert.

Verordnung darf sich nicht negativ auf auf die Geschäftsmodelle der Computer- und Videospielindustrie auswirken

Gleichwohl sieht der BIU neben den Chancen und dem Nutzen des Vorhabens auch einige damit verbundene Risiken. Denn die Verordnung kann sich in negativer Weise auf die Geschäftsmodelle der Computer- und Videospielindustrie auswirken, weil teilweise die besonderen Belange der Branche in den letzten Beratungen auf europäischer Ebene nicht hinreichend berücksichtigt worden sind. Umso bedeutsamer ist es deshalb, dass der nationale Gesetzgeber bei der Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes die extra hierfür vorgesehenen Spielräum der Öffnungsklauseln nutzt, damit es trotz eines europaweit harmonisierten Datenschutzrechtes nicht zu Standortnachteilen für deutsche Unternehmen kommt.

Die gesamte Stellungnahme mit den konkreten Änderungsvorschlägen ist in dem beigefügten PDF zu finden.