Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes im Lichte der EU-Datenschutzgrundverordnung

Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes im Lichte der EU-Datenschutzgrundverordnung

Durch die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DGSVO) werden auch einige Änderungen im deutschen Datenschutzrecht erforderlich, hierzu hat der BIU eine erste kurze Stellungnahme erarbeitet. Der BIU begrüßt die EU-Datenschutzverordnung, da so ein angemessenes Schutzniveau personenbezogener Daten und einheitliche Wettbewerbsbedingungen im europäischen Binnenmarkt geschaffen werden. Gleichwohl sehen wir neben den Chancen und dem Nutzen des Vorhabens auch einige damit verbundene Risiken. Die Verordnung kann sich in negativer Weise auf die Geschäftsmodelle der Computer- und Videospielindustrie auswirken, weil teilweise die besonderen Belange der Branche nicht hinreichend berücksichtigt worden sind. Umso bedeutsamer ist es deshalb, dass der nationale Gesetzgeber bei der Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) die Öffnungsklauseln im Interesse der Standortpolitik und Arbeitsplatzsicherung nutzt, die die Verordnung ausdrücklich vorsieht.
 
Zu drei Aspekten haben wir daher Anregungen und Anmerkungen.

Anpassungen für Games-Branche nötig

Die geforderte Zustimmung der Erziehungsberechtigten zur Nutzung von personenbezogenen Daten für Kinder im Alter zwischen 13 und 16 Jahren halten wir nicht für erforderlich, da nach jetzigem geltendem Recht zumindest für 14jährige Kinder die Einsichtsfähigkeit regelmäßig angenommen wird. Es wäre daher förderlich und auch naheliegend, sich hier mit den anderen Mitgliedstaaten abzustimmen und eine möglichst einheitliche Altersgrenze festzusetzen.
 
Zudem sollen die betrieblichen Datenschutzbeauftragten auch weiterhin als gesetzgeberischer Kompromiss zugunsten einer Selbstkontrolle der verantwortlichen Stelle verstanden werden und die nationalen Aufsichtsbehörden keine weiteren Befugnisse erhalten. Bereits heute existiert eine große Diskrepanz zwischen Ländern innerhalb der EU und eine Verschärfung der Möglichkeiten der Aufsichtsbehörden auf nationaler Ebene würde diese Diskrepanz verstärken, wodurch die deutsche Wirtschaft entsprechend geschwächt werden würde.
 
Zuletzt fordern wir Ausnahmen von der Informationspflicht der verantwortlichen Stelle gegenüber den Betroffenen vorzusehen, da ansonsten angesichts des beträchtlichen Umfangs von Daten es zu einer entsprechenden Belastung für die deutsche Wirtschaft insgesamt führen würde und gleichzeitig eine verständliche und kundenfreundliche Darstellung erheblich erschwert werden würde.