Kernforderungen an einen modernen und zukunftsfähigen Jugendmedienschutz

Kernforderungen an einen modernen und zukunftsfähigen Jugendmedienschutz

In der Stellungnahme zum Entwurf des 18. Rundfunkänderungsstaatsvertrages (RÄStV) zur Änderung des JMStV vom 15. Mai 2015 stellt der BIU seine Kernforderungen an einen modernen und zukunftsfähigen Jugendmedienschutz auf. So fordert der BIU eine größere Konvergenz der Medien und eine stärkere Praxistauglichkeit der Regelungen. Kritisiert wird in diesem Zusammenhang die bisherige Differenzierung zwischen Offline- und Online-Jugendschutz. In einem zukunftsfähigen Jugendschutzsystem muss Anbietern von kennzeichnungsfähigen Online-Inhalten die freiwillige rechtsichere Alterskennzeichnung nach dem bekannten und bewährten JuSchG-Verfahren ermöglicht werden. Eine Novelle des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV) kann somit nicht losgelöst von einer gleichsam erforderlichen Novellierung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) erfolgen und eine entsprechende zeitnahe Einigung zwischen Bund und Ländern ist dringend herbeizuführen.

Selbstkontrolle und Jugendschutzprogramme stärken

Die Freiwilligen Selbstkontrollen müssen gestärkt werden, indem Anreize für die Anbieter von Telemedien geschaffen werden, den Selbstkontrollen beizutreten. Jugendschutzprogramme verhelfen dem gesetzlichen Jugendschutz zu praktischer Wirksamkeit und müssen daher ebenfalls weiter gestärkt werden. Wichtig hierbei sind die staatliche Beteiligung an den Kosten der Qualitätssicherung und die Fortentwicklung der Jugendschutzprogramme sowie die finanzielle Beteiligung derjenigen Anbieter, die von den Jugendschutzprogrammen profitieren, ohne sich bisher an diesen zu beteiligen. Zudem muss ein moderner und zukunftsfähiger Jugendmedienschutz international anschlussfähig sein, indem internationale Alterskennzeichnungssysteme wie IARC im Staatsvertrag verankert werden.