Referentenentwurf: Reform des Urhebervertragsrechts

Referentenentwurf: Reform des Urhebervertragsrechts

Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler (PDF) vom 5. Oktober 2015 wird vom BIU in der vorliegenden Stellungnahme kritisiert. Würde der Referentenentwurf in dieser Form umgesetzt, so hätte dies massive negative Folgen für Entwickler und Publisher in Deutschland. Der Entwurf konzentriert sich auf die Situation einer sehr spezifischen Gruppe von Urhebern in traditionellen Branchen der Kultur- und Kreativwirtschaft und hier vermeintlich bestehende Missstände. Der Gesetzentwurf blendet zahlreiche Branchen und ihre komplexen Wertschöpfungsprozesse aus, in die eine Vielzahl von Urhebern eingebunden sind. Damit wird der Gesetzesentwurf der Bedeutung des Urheberrechtes und der Heterogenität der Kreativwirtschaft sowie den unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern von Urhebern nicht gerecht, und beschädigt die Beziehung zwischen Urhebern und Verwertern, denn beide sind gleichermaßen aufeinander angewiesen.

Grundannahmen für Computer- und Videospielbranche zu undifferenziert

Der Gesetzesentwurf trifft zwei grundsätzliche Annahmen, die als Begründung für das Gesetzesvorhaben dienen, doch bereits diese Grundannahmen sind in dieser Undifferenziertheit nicht zutreffend – zumindest nicht für die Computer- und Videospielbranche. Das Gesetzesvorhaben unterstellt, dass eine allgemeine gestörte Vertragsparität zwischen Urhebern und Verwertern bestehe und es den Kreativen an Markt und Verhandlungsmacht mangele, um ihre Interessen und ihren Anspruch auf angemessene Vergütung durchzusetzen. Am Beispiel der Computer- und Videospielbranche wird besonders deutlich, dass weder das dem Entwurf zugrundeliegende Leitbild eines Urhebers, noch diese beiden Grundannahmen der Realität entsprechen. Folglich sind auch die vorgesehenen Maßnahmen nicht zielführend. Schlimmer noch, sie fügen der in Deutschland ohnehin benachteiligten Computer- und Videospielbranche nachhaltig schweren Schaden zu. Sollte der Entwurf in dieser Form realisiert werden, wäre eine wirtschaftlich erfolgreiche Entwicklung und Verwertung von Computer- und Videospielen in Deutschland nicht mehr möglich.