25.08.2014 Neufassung Umsatzsteuergesetz – Umkehrung der Steuerschuldnerschaft bei Spielekonsolen Mit dem Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften, welches am 31. Juli 2014 in Kraft getreten ist, wurde der Geltungsbereich des §.13b Abs. 2 Nr.10 Umsatzsteuergesetz (UStG) auch auf die Lieferung von Spielekonsolen erweitert. Dieser besagt, dass die Steuerschuldnerschaft umgekehrt wird, also nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer zu entrichten hat.   Die betroffenen Unternehmen der Computer- und Videospielbranche sehen sich jedoch auf Grund einer Vielzahl offener Fragen, nicht in der Lage die mit erheblichen Aufwand verbundenen notwendigen Implementierungen in die Unternehmensprozesse vorzunehmen. Der BIU fordert daher ein kurzfristiges, klarstellendes BMF-Schreiben sowie eine Nichtbeanstandungsregel. Downloads PDF Download