Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 4. November 2020 einen Referentenentwurf zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht veröffentlicht und bis zum 2. Dezember 2020 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Neben der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben sieht der Entwurf insbesondere Klarstellungen zum Anwendungsbereich des UWG vor, vor allem zur Abgrenzung von privater Meinungsäußerung und kommerzieller Kommunikation im Internet. Der game – Verband der deutschen Games-Branche begrüßt die weitgehende 1:1-Umsetzung der lauterkeitsrechtlichen Vorgaben der sog. Omnibus-Richtlinie des „New Deal for Consumers“ und unterstützt das Ziel, Rechtssicherheit für Influencerinnen und Influencern bei potentiell werbenden Inhalten zu schaffen. Auch wenn die vorgeschlagenen Regelungen Verbesserungen sind, bleibt unklar, ob die Regelungen des UWG grundsätzlich oder nur bei der Verwirklichung besonderer Aspekte zurücktreten. Auch die Konkurrenz zu Vorschriften der Länder wie beispielsweise dem Medienstaatsvertrag (MStV) bleibt bestehen.

Influencer-Marketing sehr relevant für Games-Branche

Influencer-Marketing in Form von Let’s Plays ist ein zentrales Marketingtool für die Anbieter und Entwickler von Computerspielen. Unter Let’s Plays werden Videos oder Livestreams verstanden, in denen Gamer ihr eigenes Spielerlebnis direkt vom Bildschirm als Video aufzeichnen und kommentieren. Die daraus entstehenden Inhalte werden mit Zuschauern auf Videoplattformen wie YouTube oder Streaming-Diensten wie Twitch oder Youtube geteilt und erreichen allein hierzulande ein Millionenpublikum. Die erfolgreichsten Let’s Player sind bei ihrer Zielgruppe längst zu Berühmtheiten geworden, die mit ihren Aufnahmen ihren Lebensunterhalt bestreiten können. So erzielen die Spieler unter anderem mit kostenpflichtigen Kanal-Abonnements, Werbeinnahmen und Merchandise-Artikeln ihr Einkommen. Unter den derzeit zehn erfolgreichsten Influencern bei Youtube sind mit Gronkh, Paluten und Unge drei explizite Let‘s Player vertreten, auch weitere wie LeFloid und PietSmiet erreichen ein Millionenpublikum. Auf Twitch werden sogar ganz überwiegend Games-Videos gezeigt. Für diese Let’s Plays und ebenso für die Anbieter der gezeigten Spiele braucht es einen rechtssicheren und vor allem widerspruchsfreien gesetzlichen Rahmen, der die Besonderheiten dieser Werbeformen berücksichtigt.
 
Die vollständige Stellungnahme ist in dem beigefügten PDF zu finden.



Dr. Christian-Henner Hentsch
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