Stellungnahme zur Änderung des Jugendschutzgesetzes

Stellungnahme zur Änderung des Jugendschutzgesetzes

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat im Rahmen einer öffentlichen Konsultation Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes gegeben. Der game kritisiert die Inhalte dieses Referentenentwurfs deutlich.

Selbst gesteckten Ziele der Bundesregierung zum Jugendschutz werden nicht erreicht

Wir bedauern daher sehr, dass der vorliegende Entwurf keinen tauglichen Versuch darstellt, die selbst gesteckten Ziele der Bundesregierung und des Familienministeriums zu erreichen. Er enthält zahlreiche inkonsistente oder wirkungslose Regelungen, zudem werden bewährte bestehende Systeme gefährdet, ohne praxistaugliche Alternativen zu schaffen. Die lediglich semantische Teilkonvergenz führt zu eklatanten Folgeproblemen, die offenkundig nicht bedacht wurden. Es steht unweigerlich die Frage im Raum, ob die Vorschläge aufgrund fehlender Einbindung entsprechender Expertise oder aus dem Bedürfnis, eine Einbindung der Bundesländer zu vermeiden, unvollständig bleiben und ineffiziente, praxisferne und bürokratische Doppelstrukturen geschaffen werden. Der Entwurf bleibt weit hinter den Erwartungen zurück und verpasst die Chance, interessengerechte und zukunftsfeste Lösungen zu entwickeln. Bedenklich ist zudem die mangelnde Bereitschaft des Ministeriums, den technischen Sachverstand der Jugendschutzinstitutionen und der Anbieter vorab einzubeziehen. Letztendlich wird so der Jugendschutz noch weiter aufgesplittert. Dies führt zu teils überlappenden und potenziell widersprüchlichen Regelungen im Normengeflecht aus Jugendschutzgesetz (JuSchG), Telemediengesetz (TMG), Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) und dem künftigen Medienstaatsvertrag (MStV).
 
Gern hätten wir von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, im Rahmen der Stellungnahme auch Konkretisierungen und Ergänzungen zur Quantifizierung des Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft zur Verfügung zu stellen. Dies war aufgrund der ungewöhnlich kurzen Beteiligungsfrist, die trotz formaler Bitte um Verlängerung beibehalten wurde, nicht möglich. Allerdings scheint uns offensichtlich zu sein, dass die vermuteten Werte weit unter den tatsächlich anzunehmenden liegen.

Entwurf des Jugendschutzgesetzes führt nicht zu mehr Orientierung bei Kindern, Jugendlichen, Eltern und Anbietern

Mit einem Gesetz auf Grundlage dieses Entwurfs würde der Gesetzgeber nicht für mehr Orientierung bei Kindern, Jugendlichen, Eltern und Anbietern sorgen, sondern das bestehende unverständliche Wirrwarr weiter verstärken. Stattdessen sollte das im Koalitionsvertrag selbstgesteckte Ziel der Bundesregierung, einen zukunftsfähigen und kohärenten Rechtsrahmen für den Jugendschutz in Deutschland im Einklang mit den Bundesländern zu schaffen, Bestand haben und in einem entsprechend grundlegend überarbeiteten Entwurf resultieren. Wir unterstreichen hiermit erneut unsere Bereitschaft und unseren Wunsch, uns in diesen Prozess konstruktiv einzubringen.
 
Die vollständige Stellungnahme des game ist in dem beigefügten PDF zu finden.



Dr. Christian-Henner Hentsch
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Maren Raabe
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