Rechtssicherheit bei Umsatzsteuerrechtlichen Behandlung

Rechtssicherheit bei Umsatzsteuerrechtlichen Behandlung

Für die Unternehmen der deutschen Computer- und Videospielbranche folgen aus dem neuen europäischen Umsatzsteuerrecht für digitale Güter und elektronische Dienstleistungen tiefgreifenden Veränderungen. Viele für die Games-Branche zentralen Sachverhalte und Fragestellungen sind in dem entsprechenden „Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ nicht oder nicht klar geregelt, was für die Unternehmen vielfach massive Rechtsunsicherheit zur Folge hat. Insbesondere ist für zahlreiche Sachverhaltskonstellationen unklar, welches Unternehmen in der Leistungskette Umsatzsteuerschuldner ist und welche Nachweise zu erbringen sind, um eine durchgängige Leistungskette zu belegen.

Klarstellung durch das Finanzministerium nötig

Die nun seit zehn Monaten anhaltende Rechtsunsicherheit führt zu erheblichen Belastungen der Unternehmen. Es bedarf daher dringend einer Klarstellung einiger Fragen und Sachverhalte in Form eines BMF-Schreibens. Für die deutsche Computer- und Videospiel-Industrie ist es dabei von zentraler Bedeutung, dass die Regelungen möglichst klar, einheitlich und durchgängig konsistent sind. Insbesondere ist dringend eine Klarstellung erforderlich, ob grundsätzlich die Netto- oder die Bruttolösung Anwendung findet. Sollte grundsätzlich die Nettolösung Anwendung finden, müssen die damit verbundenen Nachweispflichten für die Unternehmen eindeutig und praxistauglich geregelt werden. Die Nachweispflichten sollten in diesem Fall gering und konsistent gehalten werden, da umfangreiche und je nach Einzelfall unterschiedliche Nachweispflichten für die Unternehmen angesichts der schieren Masse einzelner Geschäftsvorgänge und angesichts der Vielzahl denkbarer Sachverhaltskonstellationen nicht zu bewerkstelligen ist.
 
Die detaillierten Fragen und Sachverhalte, die in Form eines BMF-Schreibens dringend klargestellt werden sollen, haben der BIU und Bundesverband der deutschen Games-Branche e.V. – GAME in der gemeinsamen Stellungnahme dem Bundesministerium der Finanzen mitgeteilt.