Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 3. November 2020 einen Referentenentwurf zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen veröffentlicht und bis zum 30. November 2020 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der game – Verband der deutschen Games-Branche begrüßt grundsätzlich die weitgehende 1:1-Umsetzung der Richtlinie und spricht sich für eine weitgehende Beibehaltung der im BGB vorgesehenen Regelungen im weiteren Verfahren aus. Die technischen Regelungen und die systematischen Parallelen zum Gewährleistungsrecht überzeugen und sind teils übersichtlicher und systematisch sauberer formuliert als der Richtlinientext. Lediglich mit Blick auf den Vertragsschluss, die Regelungen zu Daten als Gegenleistung, zur Anwendbarkeit auf Metadaten sowie zum Verhältnis zur DSGVO und zur Updateverpflichtung gibt es Verbesserungsbedarf, den wir der Stellungnahme gerne darstellen und erläutern.

Europaweite Harmonisierung wird begrüßt

Grundsätzlich begrüßt die Games-Branche die Richtlinie 2019/790 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen und unterstützt eine europaweite Harmonisierung des Vertragsrechts und die Vollendung des digitalen Binnenmarktes. Computerspiele werden als digitale Produkte – als Datenträger oder zum Download, als DLC (downloadbare Erweiterung) oder auch als In-Game-Kauf – international distribuiert und weltweit verkauft. Die EU und insbesondere Deutschland sind wichtige Absatzmärkte mit Millionen von Kundinnen und Kunden. Jede Harmonisierung ist somit eine deutliche Vereinfachung bei der Vertragsgestaltung bzw. bei der Bereitstellung von AGB. Daher kommt es aus Sicht der Games-Branche bei der Umsetzung maßgeblich darauf an, dass diese Richtlinie möglichst einheitlich in der ganzen EU umgesetzt wird, damit in allen Mitgliedstaaten die gleichen rechtlichen Bestimmungen gelten. Dies schafft Rechtssicherheit bei den Unternehmen und auch Klarheit bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Europa.
 
Die vollständige Stellungnahme ist in dem beigefügten PDF zu finden.



Dr. Christian-Henner Hentsch
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