Stellungnahme zur Anhörung zum Jugendschutzgesetz

Die Bundesregierung hat am 14. Oktober 2020 einen Gesetzentwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG-E) beschlossen und ins parlamentarische Verfahren eingebracht. Der game – Verband der deutschen Games-Branche kritisiert die Inhalte dieses Gesetzesentwurfs. Für ein wirkungsvolles, modernes, konvergentes, international anschlussfähiges, für Eltern wie Anbieter nachvollziehbares, der aktuellen Medienrealität Rechnung tragendes und den digitalen Kinder- und Jugendschutz wirklich unterstützendes Gesetz sind grundsätzliche Änderungen im parlamentarischen Verfahren notwendig. Wir bedanken uns für die Einladung zur Sachverständigenanhörung und möchten mit dieser Stellungnahme konkrete Änderungsvorschläge schon vorab vorstellen.

Deutschland braucht einen modernen, konvergenten und international anschlussfähigen Jugendschutz

Ein sicheres und gutes Aufwachsen von Kindern mit Medien, ein hohes Jugendschutzniveau und die Förderung von Medienkompetenz gehören seit jeher zu unserer DNA als Games-Branche. Zahlreiche innovative und vorbildliche inhaltliche sowie technische Jugendschutzlösungen stammen aus unserer Branche. Viele dieser Best-Practices werden von anderen Branchen übernommen und genutzt. Aus diesem Grund fordern wir seit vielen Jahren einen modernen, konvergenten und international anschlussfähigen gesetzlichen Jugendschutz, der nicht wie bisher hinter unseren modernen Standards zurückfällt.

Entwurf muss in zentralen Punkten nachgebessert werden

Trotz einhelliger Kritik in der Verbändebeteiligung und ohne weitere Einigungsversuche mit den Ländern ist der Referentenentwurf aus dem BMFSFJ leider unverändert vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Zu den detaillierten Kritikpunkten verweisen wir auf unsere Stellungnahme vom 28. Februar 2020. Nun ist der Bundestag in der Verantwortung, die breite Kritik unterschiedlichster Akteure, etwa aus der Wissenschaft, von den Freiwilligen Selbstkontrollen oder den Bundesländern aufzugreifen und den Entwurf der Bundesregierung mindestens in zentralen Punkten zu verbessern. Es ist dringend erforderlich, die Kompetenzen zwischen Bund und Ländern klar aufzuteilen, die Freiwilligen Selbstkontrollen zu stärken, die gelernten Alterskennzeichen nicht zu verwässern und wirklich medienkonvergente Lösungen zu finden, die auch moderne technische Jugendschutzlösungen berücksichtigen. Nur dann kann ein effektiver Jugendschutz gelingen. Dazu wollen wir mit den folgenden konkreten Formulierungsvorschlägen beitragen.
 
Die vollständige Stellungnahme ist in dem beigefügten PDF zu finden.



Dr. Christian-Henner Hentsch
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