04.10.2019 Stellungnahme zur Aufnahme von eSports in die Beschäftigungsverordnung Im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) der Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung und der Aufenthaltsverordnung vom 20.09.2019 wird § 22 der Beschäftigungsverordnung um die besondere Berufsgruppe „eSports“ ergänzt. Stärkung des eSports-Standorts Deutschland Die Ergänzung hat zur Folge, dass eSports-Athleten keine Zustimmung bei der Erteilung eines Aufenthaltstitels durch die Bundesagentur für Arbeit mehr benötigen. In der Praxis führt dies zu einem erheblich geringeren Aufwand und größere Planungssicherheit bei den betroffenen Personen sowie Ligen- und Turnierveranstaltern in Deutschland. In der Kombination mit der Aufnahme von eSports in das Visumshandbuch des Auswärtigen Amts im Herbst 2018 wird die Aufnahme von eSports als besondere Berufsgruppe in der Beschäftigungsverordnung den eSports-Standort Deutschland insgesamt gestärkt. In der Stellungnahme des game begrüßen wir die Ergänzung daher ausdrücklich. Damit die Anpassung die volle Wirkung entfaltet, bitten wir darum zu konkretisieren, welche genaue Personengruppe umfasst wird. Neben Spielerinnen und Spielern muss auch der Aufenthalt in Deutschland für den Trainerstab unter der Regelung möglich sein. Die vollständige Stellungnahme des game ist in dem beigefügten PDF zu finden. Downloads PDF Download