Stellungnahme zur Bundesratsinitiative zur Ausweitung des NetzDG auf Spieleplattformen

Mit einem Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern vom 7. Februar 2020 soll das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) auf „Spieleplattformen“ ausgeweitet werden sowie eine Identifizierungspflicht für Soziale Netzwerke und Anbieter von Spieleplattformen eingeführt werden. Der game kritisiert in der Stellungnahme die Ausweitung als weder sachgemäß noch verhältnismäßig. Die Umsetzung wird nicht zum Ziel beitragen, Hasskriminalität im Internet zu bekämpfen.

Ausweitung des NetzDG auf Spieleplattformen

In der Stellungnahme wird ausgeführt, dass sich die Kommunikation in Games nicht für die Kommunikation über und Verbreitung von extremistischen Inhalten eignet. Weiterhin basiert die Kommunikation auf Chats und ist daher flüchtig und nur kurze Zeit einem begrenzten Teilnehmerkreis zugänglich. Sie sollte ebenso wie Messaging-Dienste oder sonstige Chats außerhalb von Spieleplattformen ausgenommen bleiben.

Einführung einer Identifizierungspflicht

Zur Identifizierungspflicht wird ausgeführt, dass diese für die Konsumenten mit einem hohen Aufwand verbunden und unverhältnismäßig wäre. Damit werden die Markteintrittsbarrieren für neue Spieleplattformen stark erhöht, da die Nutzerinnen und Nutzer neue Angebote nicht ohne großen Registrierungsaufwand ausprobieren können. Die derzeit für Verbraucherinnen und Verbraucher sehr vorteilhaften Marktstruktur mit vielen Anbietern würde durch eine Identifizierungspflicht erheblich leiden. Insgesamt wird die Bildung von Monopolstrukturen auf dem Markt der Spieleplattformen unterstützt und ein großer Teil der Spielerschaft davon ausgeschlossen, die Plattformen zu nutzen, ohne dass Extremisten von der Nutzung abgehalten werden können.
 
Die vollständige Stellungnahme des game ist in dem beigefügten PDF zu finden.



Maren Raabe
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