Umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Spielen und virtuellen Gütern – Neuregelung des § 3 Abs. 11a UStG

Umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Spielen und virtuellen Gütern – Neuregelung des § 3 Abs. 11a UStG

Von der Neuregelung der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von sonstigen Leistungen nach den Grundsätzen der Dienstleistungskommission (§ 3 Abs. 11a UStG n.F.) sind die Anbieter von digitalen Spielen in besonderer Weise  betroffen. So müssen nicht nur Anbieter von Apps für tragbare Endgeräte (Smartphones, Tablets) und „reinen Onlinespielen“ (für Konsolen oder den PC) die umsatzsteuerliche Abwicklung ihrer Umsätze anpassen, sondern etwa auch Anbieter von Computerspielen für Konsolen oder den PC. In den vergangenen Jahren haben sich die Angebotsformen von Computer- und Videospielen stetig weiterentwickelt und diversifiziert. Dies hat letztlich auch Auswirkungen auf die jeweilige umsatzsteuerliche Betrachtung.
 
Aus diesem Grund fordert der BIU vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Klarstellung einzelner Begriffe und Passagen anhand von Fallbeispielen, um Rechtssicherheit für die Unternehmen in der Computer- und Videospielbranche zu schaffen.

Hintergrund: Online-Distribution von Spielen und virtuellen Gütern

Die Weiterentwicklung der Distributionsformen in der Computer- und Videospielbranche manifestiert sich beispielsweise in kostenpflichtige Multiplayer-Funktionen. Dazu müssen sich die Kunden online mit einem Server des Spieleanbieters verbinden, um virtuelle Güter oder Zusatzfunktionalitäten für das Spiel kostenpflichtig zu erwerben. Auch werden Computerspiele immer seltener auf physischen Datenträgern verkauft. Mehr und mehr Kunden erwerben die Spiele als Download über Online-Plattformen der Spieleentwickler (z. B. Origin, UPlay, Playstation Network, Xbox Live) oder von Drittanbietern (z.B. www.amazon.de oder www.mediamarkt.de). Zusätzlich öffnen immer mehr Spieleentwickler ihre Plattformen für andere Unternehmen. Diese können dann, ähnlich wie bei Appstores, ihre Spiele über die Plattform des Spieleentwicklers vertreiben. Schließlich gibt es Anbieter, die ausschließlich als Plattform für den Vertrieb von Onlinespielen auftreten. Die zurzeit wichtigste Plattform, die alle Formen von Spielen für den PC (inklusive Mac und Linux) anbietet, ist Steam, die von der US-amerikanischen Valve Corporation betrieben wird.
 
In der Stellungnahme sind die konkreten Fragen vor diesem Hintergrund an das Bundesfinanzministerium aufgeführt.