Vollzugshinweise zum Jugendschutzgesetz (JuSchG)

Vollzugshinweise zum Jugendschutzgesetz (JuSchG)

Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration hat am 20. November 2017 den Entwurf für eine Überarbeitung der Vollzugshinweise zum Jugendschutzgesetz (JuSchG) an die beteiligten Verbände zur Anhörung versandt.

Altersprüfung bei Versandhandel benötigt keine Verschärfung

Der BIU bittet in der Stellungnahme zum Entwurf darum, die Rechtsauffassung und Praxishinweise der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) zum Versandhandel gemäß dem JuSchG zu prüfen. So sieht das JuSchG für den Versandhandel mit Trägermedien mit Altersfreigaben ab 12 oder ab 16 Jahren keinerlei Restriktionen vor, so dass es bei der allgemeinen Prüfungspflicht bleibt. Danach muss der Händler nur in Zweifelsfällen überhaupt das Alter überprüfen. Das Aufbringen eines Alterskennzeichens nach JuSchG kann nicht verlangt werden und begegnet sogar rechtlichen Bedenken. Soweit eine Altersprüfung durch den Zusteller erforderlich ist, muss der Maßstab dieser Altersprüfung dem Zusteller in geeigneter Weise kommuniziert werden – muss aber nicht zwingend auf dem Paket selbst erfolgen.
 
Die vollständige Stellungnahme des BIU mit den konkreten Änderungsvorschlägen ist im beigefügten PDF zu finden.



Dr. Christian-Henner Hentsch
+49 30 240 87 79 22