Referentenentwurf: Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG

Referentenentwurf: Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 14. März dieses Jahres den Referentenentwurf zu einem Gesetz im Kampf gegen sogenannte Fake-News und Hate-Speech in sozialen Netzwerken veröffentlicht und hat zur Stellungnahme zu dem Entwurf aufgerufen. Diesem Aufruf ist der BIU gerne nachgekommen und erläutert die Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Games-Branche.

Anwendungsbereich des Gesetzentwurfs bleibt unscharf

In den Medien und der interessierten Öffentlichkeit wird aktuell intensiv diskutiert, welchen Einfluss sogenannte Fake-News, Bots und Hate-Speech auf den gesellschaftlichen Diskurs im Allgemeinen und den anstehenden Bundestagswahlkampf im Besonderen haben könnten. Vor diesem Hintergrund finden wir es nachvollziehbar, dass sich das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in der Pflicht sieht, aktiv zu werden, um Gesellschaft und Demokratie vor Schaden durch die Verbreitung von Hass und Manipulationen der öffentlichen Meinung zu schützen. Der vorliegende Entwurf erscheint hierfür jedoch nur bedingt geeignet.

Konkretisierung des Anwendungsbereiches des NetzDG-E notwendig

Nach dem Wortlaut des Referentenentwurfs (NetzDG-E) umfasst das Gesetz nicht allein Plattformen, die das Kerncharakteristikum eines sozialen Netzwerkes aufweisen, also die themenunabhängige, soziale Interaktion zwischen unbegrenzt vielen Personen ermöglichen, sondern umfasst auch solche Plattformen, in denen flüchtige Kommunikation nur zwischen zwei oder mehreren Personen stattfindet oder die Veröffentlichung von Inhalten nicht im Fokus steht. Durch einen derartig weit gefassten Anwendungsbereich werden beispielsweise auch E-Mail-Dienste, Dating-Portale sowie Computer- und Videospiele und Spielekonsolen erfasst. Es ist daher dringend geboten, den Anwendungsbereich des NetzDG-E zu konkretisieren.
 
Die vollständige Stellungnahme des BIU mit den konkreten Änderungsvorschlägen ist im beigefügten PDF zu finden.