Reform des Urhebervertragsrechts: BIU begrüßt stärkere Berücksichtigung der Games-Branche

Reform des Urhebervertragsrechts: BIU begrüßt stärkere Berücksichtigung der Games-Branche

• Verabschiedete Reform des Urhebervertragsrechts sieht umfangreiche Ausnahmen für die Entwicklung von Games vor
• Reform des Urhebervertragsrechts tritt voraussichtlich am 1. April 2017 in Kraft
 
Berlin, 16. Dezember 2016 – Der BIU – Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware begrüßt die stärkere Berücksichtigung der Entwicklungsbedingungen von Computer- und Videospielen in der gestern Abend vom Bundestag verabschiedeten Reform des Urhebervertragsrechts. [quotation cite=“Dr. Maximilian Schenk, Geschäftsführer BIU“] „In den vergangenen Monaten haben wir bei jeder nur denkbaren Möglichkeit darauf hingewiesen, dass die besonderen Produktionsbedingungen von Games stärker berücksichtigt werden müssen. Die gestern Abend vom Bundestag verabschiedete Reform des Urhebervertragsrechts trägt nun deutlich der komplexen Arbeitsteilung bei der Entwicklung von Computer- und Videospielen Rechnung.“ [/quotation] Im Gegensatz zu den frühen Referenten- und Gesetzentwürfen des „Gesetzes der Bundesregierung zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung“ gelten für die Entwicklung von Computerprogrammen, worunter auch Games zu fassen sind, umfangreiche Ausnahmen. Damit berücksichtigt die verabschiedete Reform, wie vom BIU gefordert, die in der Games-Entwicklung im Vergleich zu anderen Bereichen der Kultur- und Kreativwirtschaft unterschiedlichen Entwicklungsbedingungen, die deutlich internationaler, teamorientierter und komplexer sind als beispielsweise in der Buch- und Musikbranche. So gelten die Ausnahmen für die Entwicklung von Computerprogrammen etwa beim jährlichen Auskunftsanspruch, dem Zweitverwertungsrecht und dem Verbandsklagerecht. Der BIU hatte das Gesetzgebungsverfahren von Beginn an eng begleitet, unter anderem mit mehreren Stellungnahmen zu unterschiedlichen Fassungen des Gesetzesentwurfs sowie zahlreichen Gesprächen mit Bundestagsabgeordneten und Vertretern des Bundesjustizministeriums, etwa auf dem BIU Sommerfest. Gemeinsam mit weiteren Akteuren der Kultur- und Kreativwirtschaft wie ARD, ZDF, dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels und dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger hatte der BIU zu Beginn der Diskussionen auch ein Event zur Reform des Urhebervertragsrechts mitveranstaltet und hierbei auf die möglichen Gefahren für den Games-Standort Deutschland hingewiesen. Die Reform des Urhebervertragsrechts tritt voraussichtlich am 1. April 2017 in Kraft.
 
„Wäre die Reform des Urhebervertragsrechts umgesetzt worden, wie es in den ersten Referentenentwürfen formuliert war, wäre Deutschland als Entwicklungsstandort für Games international weitgehend abgehängt worden“, sagt BIU-Geschäftsführer Dr. Maximilian Schenk. „In den vergangenen Monaten haben wir bei jeder nur denkbaren Möglichkeit darauf hingewiesen, dass die besonderen Produktionsbedingungen von Games stärker berücksichtigt werden müssen. Die gestern Abend vom Bundestag verabschiedete Reform des Urhebervertragsrechts trägt nun deutlich der komplexen Arbeitsteilung bei der Entwicklung von Computer- und Videospielen Rechnung.“

Informationen zum BIU

Der BIU – Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. ist der Verband der deutschen Computer- und Videospielindustrie. Seine 26 Mitglieder sind Entwickler, Publisher und Anbieter von digitalen Spielen und repräsentieren über 85 Prozent des deutschen Marktes. Der BIU ist beispielsweise Träger der gamescom. Als kompetenter Ansprechpartner für Medien sowie politische und gesellschaftliche Institutionen beantwortet der BIU alle Fragen rund um das Thema digitale Spiele.

Pressekontakt:

Martin Puppe
BIU – Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V.
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