Stellungnahme des BIU zur Anhörung der Petition gegen ein Verbot von Action-Computerspielen: „Wir begrüßen das Signal der Bundesregierung, vorerst keine Verschärfung der aktuellen Gesetzeslage vornehmen zu wollen.“

Im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages legte heute ein Bürger seine Argumente gegen ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot von Action-Computerspielen, wie es am 5. Juni 2009 von der Innenministerkonferenz gefordert worden war, dar. Insgesamt 73.302 Mitzeichner hatte er im vergangenen Jahr für seine öffentliche Petition gewonnen – und damit die Voraussetzung für die Anhörung im Petitionsausschuss geschaffen. In seinem Plädoyer forderte er den Deutschen Bundestag auf, von dem Verbot Abstand zu nehmen und stattdessen den Vollzug bestehender Gesetze sowie die Vermittlung von Medienkompetenz zu verbessern.
 
Rückenwind für die Petition gab es von Dr. Hermann Kues, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Er referierte, dass die Regierung momentan keine Änderung des Paragraphen 131 des Strafgesetzbuches plane. Eben diesen Paragraphen hatte die Innenministerkonferenz im Visier: Der hier definierte Kriterienkatalog, der für Verbote maßgeblich ist, hätte so erweitert werden sollen, dass künftig deutlich mehr Spiele davon betroffen gewesen wären.
 
"Wir begrüßen das Signal der Bundesregierung, vorerst keine Verschärfung der aktuellen Gesetzeslage vornehmen zu wollen", kommentiert Olaf Wolters, Geschäftsführer des Bundesverbands Interaktive Unterhaltungssoftware e.V., die heutige Anhörung vor dem Petitionsausschuss. "Emotionen, Vorurteile und mangelndes Wissen prägen leider noch immer viel zu oft den öffentlichen Diskurs zu Computerspielen. Umso wichtiger sind inhaltlich fundierte Initiativen wie die Petition gegen das geforderte Verbot von Action-Computerspielen, indem sie zu einer Versachlichung der Debatten um Computerspiele insgesamt beitragen", lobte Wolters den Vorstoß des Petenten. Dieser brachte unter anderem an, dass gewaltverherrlichende Medien aus gutem Grund bereits verboten seien und Deutschland darüber hinaus über die strengsten Jugendschutzgesetze in Europa verfüge. Ein Verbot von Action-Computerspielen widerspreche zudem der Zensurfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes.
 
Der Bundesverband setzt sich zum Umgang mit Computerspielen seit vielen Jahren für Aufklärung und Transparenz ein. 2009 wurde die Initiative "Spielen Verbindet" ins Leben gerufen (www.spielen-verbindet.de), die Eltern, Pädagogen und Politiker über gesellschaftliche Aspekte des Computerspielens informiert und sich für die Vermittlung von Medienkompetenz stark macht. "Polemische Begriffe wie "Killerspiele" sind zumeist der Unwissenheit ihrer Schöpfer geschuldet", kommentiert Wolters die aktuelle Verbots-Debatte. Mit fatalen Folgen: "Derartige Bezeichnungen bringen nicht nur ein ganzes Genre der Computerspieleindustrie – das der Action-Spiele – in Verruf, sondern diskriminieren auch die Menschen, die sich für diese Spiele begeistern. Es verwundert nicht, dass solche Stigmatisierungen auf Protest in der Bevölkerung stoßen. Darüber hinaus ist der Begriff juristisch äußerst bedenklich: Er findet sich weder im Jugendschutzgesetz noch im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag oder im Strafgesetzbuch wieder."
 
Die gesamte Debatte kann ab Dienstag, den 18. Mai 2010, im Online-Archiv auf www.bundestag.de heruntergeladen werden.

Informationen zum BIU e.V.

Der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU) ist der Interessenverband der Anbieter und Produzenten von Unterhaltungssoftware in Deutschland. Er organisiert die Interessen der maßgeblichen Unternehmen im Bereich der interaktiven Unterhaltung. Als kompetenter Ansprechpartner für Medien sowie politische und gesellschaftliche Institutionen beantwortet der BIU alle Fragen rund um das Thema Computer- und Videospiele.
 
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