Verband der deutschen Computerspielbranche kritisiert Reformentwurf zum Urhebervertragsrecht

Verband der deutschen Computerspielbranche kritisiert Reformentwurf zum Urhebervertragsrecht
  • BIU veröffentlicht Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Reform des Urhebervertragsrechts

Berlin, 12. Januar 2016 – Der Verband der deutschen Computer- und Videospielbranche, BIU – Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware,  kritisiert den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Reform des Urhebervertragsrechts deutlich. Der Entwurf will die Marktposition von Urhebern stärken, damit diese ihren Rechtsanspruch auf eine angemessene Vergütung besser durchsetzen können. Das Bundesjustizministerium leitet den Handlungsbedarf pauschal aus einem angeblichen branchenübergreifenden Marktversagen zu Lasten der Urheber ab, bleibe aber schon den Beleg dafür schuldig, erläutert der BIU seine Kritik in der Stellungnahme. Hinzu komme eine fehlende Differenzierung der Rolle von Urhebern in den unterschiedlichen Kultur- und Kreativbranchen. So verkennt der Reformentwurf die besonders komplexen Entwicklungs- und Produktionsprozesse der Computer- und Videospielbranche. Denn anders als Literatur oder Musik werden digitale Spiele typischerweise in großen Teams entwickelt. Zudem bestehen Videospiele nicht nur aus klassischen Werkarten, sondern auch aus urheberrechtlich geschützter Software, die zunehmend dynamisch und als Software as a service entwickelt und angeboten wird. Auch dies führt dazu, dass kreative Schöpfungen anders als beim Autor eines Romans sich am Ende des Entwicklungsprozesses in der Regel nicht eindeutig einem Urheber zuordnen lassen.
 
Der Referentenentwurf des Ministeriums sieht jedoch für jeden einzelnen Urheber Rückruf- und Auskunftsrechte vor, wonach er die Erlaubnis zur Nutzung seiner kreativen Leistung trotz schon gezahlter Vergütung widerrufen können soll und für jede einzelne Verwertung seiner Leistung gesondert und detailliert Auskunft verlangen können soll. Dies würde für Unternehmen der deutschen Computerspiel-Branche zu einer massiven bürokratischen Mehrbelastung sowie zu wirtschaftlich nicht mehr tragbaren Risiken führen, beschreibt der BIU die Folgen. Der BIU erkennt selbstverständlich die berechtigten Interessen der Urheber in der Computer- und Videospiel-Industrie an. Die Stärkung der Urheber soll jedoch durch ungeeignete und kontraproduktive Maßnahmen erreicht werden. Die Umsetzung des Reformentwurfs würde die ohnehin international nicht konkurrenzfähigen Rahmenbedingungen und die Attraktivität des Standorts Deutschland massiv beeinträchtigen. Und das obwohl der Entwurf die besonderen Produktionsbedingungen bei komplexen Kulturprodukten teilweise sogar anerkennt. So wurden zahlreiche Ausnahmeregelungen für die Filmproduktion aufgenommen, weil der Gesetzentwurf für diese Branche angesichts ihrer komplexen und besonders arbeitsteiligen Produktionsprozesse nicht sinnvoll sei, nicht aber für die oftmals in der Entwicklung noch komplexeren Computer- und Videospiele.
 
[quotation cite=“Dr. Maximilian Schenk, Geschäftsführer BIU“]Der aktuelle Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Reform des Urhebervertragsrechts verfolgt ein wichtiges Ziel, geht aber an der Produktions-Realität komplexer Kulturgüter wie den Computerspielen vorbei.[/quotation]“Der aktuelle Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Reform des Urhebervertragsrechts verfolgt ein wichtiges Ziel, geht aber an der Produktions-Realität komplexer Kulturgüter wie den Computerspielen vorbei“, fasst BIU-Geschäftsführer Dr. Maximilian Schenk die Kritik zusammen. „Bei einer Umsetzung des Reformentwurfs in der derzeitigen Fassung wird Deutschland als Entwicklungsstandort aufgrund stark steigender Bürokratiekosten und massiver Rechtsunsicherheit für Investoren noch weiter an Attraktivität verlieren und international gänzlich den Anschluss verpassen.“
 
Die Stellungnahme des BIU zum Referentenentwurf kann unter diesem Link heruntergeladen werden.

Informationen zum BIU

Der BIU – Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e. V. ist der Verband der deutschen Computer- und Videospielindustrie. Seine 25 Mitglieder sind Entwickler, Publisher und Anbieter von digitalen Spielen und repräsentieren über 85 Prozent des deutschen Marktes. Der BIU ist beispielsweise Veranstalter der gamescom. Als kompetenter Ansprechpartner für Medien sowie politische und gesellschaftliche Institutionen beantwortet der BIU alle Fragen rund um das Thema digitale Spiele.

Pressekontakt:

Martin Puppe
BIU – Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V.
Charlottenstraße 62
10117 Berlin
Tel.: 030 2408779-20
Fax: 030 2408779-11
E-Mail: puppe@biu-online.de
Twitter: @game_eV
Facebook.com/BIUeV



Martin Puppe
+49 30 240 87 79 20