Informationen zur Corona-Krise für Unternehmen der Games-Branche Stand: 19.05.2020 („Corona-Sprechstunden“) Die Corona-Krise stellt auch Unternehmen der Games-Branche vor Herausforderungen. Auf dieser Seite sammeln wir spezifisch relevante Informationen für Unternehmen der Games-Branche, die wir verlinken, da alle Informationen fortlaufend aktualisiert werden. Gebt uns gerne Hinweise, falls wir eine Maßnahme ergänzen sollten. Unsere Mitgliedsunternehmen können eine kostenlose telefonische Erstberatung bei rechtlichen Rückfragen in Anspruch nehmen. Bund und Länder haben zahlreiche Maßnahmen beschlossen, mit denen Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden. Unternehmen (jeder Branche und Größe), Selbstständige und Freiberufler können kurzfristig die staatlichen KfW-Bank-Liquiditätshilfen über ihre Hausbanken beantragen. Konkret wurden die Zugangsbedingungen und Konditionen bestehender Kreditprogramme verbessert. Ein Rettungsschirm speziell für die Kreativ-, Kultur- und Medienbranchen wurde zusätzlich beschlossen. Die Bundesregierung hat die bestehenden Unterstützungsprogramme um ein Maßnahmenpaket ergänzt, das speziell auf die Bedürfnisse von Start-ups und jungen innovativen Technologieunternehmen zugeschnitten ist. Start-ups haben grundsätzlich auch Zugang zu allen anderen Unterstützungsmaßnahmen des Corona-Hilfspakets. Das Programm wird im Laufe des Aprils schrittweise umgesetzt. Zuschüsse für Selbständige und kleine Unternehmen, Existenzsicherungen sowie viele weitere Maßnahmen bieten in einigen Ländern bereits schnelle und unbürokratische Hilfe. Alle Bundesländer haben zusätzlich eigene Maßnahmen aufgelegt. Die wichtigsten offizielle Anlaufseiten: Bundesministerium für Finanzen Bundesministerium für Wirtschaft KfW-Bank (Corona-Hilfe-Kredite) Arbeitsagentur (Kurzarbeit) „Corona-Sprechstunde“ zu ausgewählten rechtlichen Fragestellungen 11. Mai: Arbeitsrecht und Datenschutz im Home-Office Dr. Anne Förster/Paul Voigt, Taylor Wessing 13. Mai: Verträge in Covid-Zeiten: Entwicklungs- und Distributionsverträge, Gamescom Hotels, Messestände – und weshalb Corona (oft) keine höhere Gewalt ist Dr. Andreas Lober/Wojtek Ropel, Beiten Burkhardt 15. Mai: Corona, Kündigung und Kurzarbeit Dr. Felix Oelkers/Kai Bodensiek, Brehm & v. Moers 19. Mai: Back to Office – Maßnahmen zum Arbeitsschutz umsetzen Alexander Schlicht, Osborne Clarke Vermittlung von Rechtsberatung zu Corona-Themen Mitgliedsunternehmen des game können bei unternehmensbezogenen rechtlichen Rückfragen zu Corona-Themen eine kostenlose telefonische Erstberatung in Anspruch nehmen. Beiten Burkhardt Mitgliedsunternehmen des game können bei unternehmensbezogenen rechtlichen Rückfragen zu Corona-Themen eine kostenlose telefonische Erstberatung in Anspruch nehmen. Dies gilt insbesondere für Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Datenschutz, Vertragsrecht und sonstiges „Games-Recht“. Schicken Sie dazu eine E-Mail mit der Frage und Ihren Kontaktdaten an melanie.jost@bblaw.com, Betreff „Corona-Beratung“. BEITEN BURKHARDT ruft dann zurück. Wir bitten um Verständnis, dass diese Erstberatung aus Kapazitätsgründen grundsätzlich jedem Unternehmen nur einmalig zur Verfügung steht und nur die Beantwortung einzelner, auf das Unternehmen bezogener Rechtsfragen beinhaltet. Eine darüber hinausgehende, umfassende Beratung bzw. gerichtliche oder außergerichtliche Vertretung ist bei Bedarf gesondert mit BEITEN BURKHARDT zu vereinbaren. Brehm & v. Moers (BvM) steht in der Krise an der Seite der Produzenten der Film- und Games Branche. BvM informiert regelmäßig auf seiner Webseite über aktuelle Entwicklungen und Hilfstöpfe und berät bereits viele Medien-Unternehmen zur Beantragung von Kurzarbeit und weiteren Optionen von Soforthilfe bis Personalabbau. BvM bietet eine kostenlose Erstberatung zu Einzelfragen via Telefon, Skype, Zoom oder Discord an, um grundlegende Optionen aufzuzeigen oder einfache Sachverhalte zu klären. Ein Termin kann für game Mitglieder über tank.corona@bvm-law.de vereinbart werde. Eine Beratung, die über ein erstes Gespräch hinausgeht, ist gesondert zu vereinbaren. Osborne Clarke Mitgliedsunternehmen des game können bei unternehmensbezogenen rechtlichen Rückfragen zu Corona-Themen eine kostenlose telefonische Erstberatung in Anspruch nehmen. Schicken Sie dazu eine E-Mail mit der Frage und Ihren Kontaktdaten an game.coronahotline@osborneclarke.com, Osborne Clarke ruft dann zurück. Wir bitten um Verständnis, dass diese Erstberatung aus Kapazitätsgründen grundsätzlich jedem Unternehmen nur einmalig zur Verfügung steht und nur die Beantwortung einzelner, auf das Unternehmen bezogener Rechtsfragen beinhaltet. Eine darüber hinausgehende, umfassende Beratung bzw. gerichtliche oder außergerichtliche Vertretung ist bei Bedarf gesondert mit Osborne Clarke zu vereinbaren. Taylor Wessing Games-Unternehmen stehen vor dem Hintergrund der Corona-Krise vor zunehmenden rechtlichen Herausforderungen. Wir von Taylor Wessing helfen Ihnen mit einer kostenlosen Erstberatung weiter: Kontaktieren Sie uns einfach über game.coronahotline@taylorwessing.com und wir rufen Sie telefonisch zurück. Dieses Angebot beschränkt sich auf eine einmalige juristische Erstberatung pro Unternehmen und umfasst nur einzelne, unternehmensbezogene Rechtsfragen. Eine darüber hinaus reichende Beratung oder Vertretung vereinbaren Sie bitte gesondert mit uns. Zusätzlich informieren wir fortlaufend auf unserer Webseite zu den rechtlichen Implikationen der Pandemie. 6 Schritte für Unternehmen: 1. Hausbanken Bei notwendigen Überbrückungsfinanzierungen sollte als erster Schritt zeitnah das Gespräch mit der Hausbank gesucht werden. Über Eure Hausbank können auch die Bundeshilfen der KfW beantragt werden. Diese sollen die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität erleichtern. Die KfW wird dazu die bestehenden Kredite für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen verbessern. Bitte beachtet, dass es sich hierbei nicht um Zuschüsse handelt. 2. Landesbanken Die Landes-/Investitions- und Aufbaubanken der einzelnen Bundesländer haben Liquiditätsprogramme, die Gründer und KMUs unterstützen. Liste der Landesbanken Bayern LfA Förderbank Bayern Akutkredit1 Universalkredit1 Baden-Württemberg L-Bank Liquiditätskredit1 Gründungsfinanzierung2 Berlin Investitionsbank Berlin (IBB) Liquiditätshilfen BERLIN3 Berlin Start4 Brandenburg Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Brandenburg-Kredit für den Mittelstand5 Brandenburg-Kredit Gründung2 Bremen Bremer Aufbau-Bank Bremer Unternehmerkredit5 Hamburg Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) Hamburg-Kredit Wachstum5 Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge2 Hessen Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WiBank) Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen – Gründung2 Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen – Wachstum5 Mecklenburg-Vorpommern Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH BMV-Darlehen1 Niedersachsen NBank Niedersachsen-Gründerkredit2 Nordrhein-Westfalen NRW.Bank NRW.BANK.Mittelstandskredit5 NRW.BANK.Universalkredit1 NRW.BANK.Gründungskredit2 Rheinland-Pfalz Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Betriebsmittelkredit RLP1 ERP-Gründerkredit RLP2 Saarland Saarländische Investitionskreditbank AG Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GUW)2 Sachsen-Anhalt Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) IB-Mittelstandsdarlehen1 IB-Gründungsdarlehen2 Sachsen Sächsische Aufbaubank Gründungs- und Wachstumsfinanzierung sowie Liquiditätshilfemaßnahmen (GuW)1 Schleswig-Holstein Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) IB.SH Betriebsmitteldarlehen1 IB.SH Mittelstandskredit1 Thüringen Thüringer Aufbaubank GuW Thüringen – Gründungs- und Wachstumsfinanzierung1 Thüringer Konsolidierungsfonds für kleine und mittlere Unternehmen1 1Für Gründer und KMU unabhängig vom Unternehmensalter 2Für KMU bis fünf Jahre nach Gründung 3Für KMU bis drei Jahre nach Gründung 4Für KMU bis 7 Jahre nach Gründung 5Für KMU ab fünf Jahre nach Gründung 3. Bürgschaftsbanken Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch Bürgschaftsbanken besichert werden. Liste der Bürgschaftsbanken Bezeichnung Straße Ort E-Mail Telefon Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH Werastraße 13-17 70182 Stuttgart info@buergschaftsbank.de 0711-16 45-6 Bürgschaftsbank Bayern GmbH Max-Joseph-Straße 4 80333 München info@bb-bayern.de 089-54 58 57-0 BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH Schillstraße 9 10785 Berlin info@buergschaftsbank-berlin.de 030-31 10 04-0 Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH Schwarzschildstraße 94 14480 Potsdam info@BBimWeb.de 0331-649 63-0 Bürgschaftsbank Bremen GmbH Am Wall 187-189 28195 Bremen info@buergschaftsbank-bremen.de 0421-33 52-33 BürgschaftsGemeinschaft Hamburg GmbH Besenbinderhof 39 20097 Hamburg bg-hamburg@bg-hamburg.de 040-61 17 00-0 Bürgschaftsbank Hessen GmbH Gustav-Stresemann-Ring 9 65189 Wiesbaden info@bb-h.de 0611-15 07-0 Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH Graf-Schack-Allee 12 19053 Schwerin info@bbm-v.de 0385-395 55-0 Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) GmbH Hildesheimer Straße 6 30169 Hannover info@nbb-hannover.de 0511-337 05-0 Bürgschaftsbank NRW GmbH Hellersbergstraße 18 41460 Neuss info@bb-nrw.de 02131-51 07-0 Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH Rheinstraße 4 H 55116 Mainz info@bb-rlp.de 06131-629 15-5 Bürgschaftsbank Saarland GmbH Franz-Josef-Röder-Straße 17 66119 Saarbrücken info@bbs-saar.de 0681-30 33-0 Bürgschaftsbank Sachsen GmbH Anton-Graff-Straße 20 01309 Dresden info@bbs-sachsen.de 0351-44 09-0 Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH Große Diesdorfer Straße 228 39108 Magdeburg info@bb-mbg.de 0391-737 52-0 Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH Lorentzendamm 22 24103 Kiel info@bb-sh.de 0431-59 38-0 Bürgschaftsbank Thüringen GmbH Bonifaciusstraße 19 99084 Erfurt info@bb-thueringen.de 0361-21 35-0 4. Kurzarbeit beantragen Wenn Euer Unternehmen aufgrund der Krankheitsfälle durch das Coronavirus Kurzarbeit anordnen muss, können Unternehmen bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld beantragen. 5. Steuerstundung verhandeln Sprecht mit Eurem Finanzamt oder Eurem Steuerberater über die Möglichkeit von Steuerstundungen. 6. Fragen zum Arbeitsrecht Praxishinweise des BDA und unser FAQ „Coronavirus und Arbeitsrecht“ helfen bei arbeitsrechtlichen Fragen. 6 Schritte für Selbstständige 1. Infektionsschutzgesetz In Quarantänefällen besteht für Selbstständige Ersatzanspruch nach § 56 Infektionsschutzgesetz. Die Entschädigung kann bis zu drei Monate nach der Einstellung der Tätigkeit beim Gesundheitsamt beantragt werden. 2. Hausbank Selbstständige sollten mit ihrer Hausbank in Kontakt treten. Über diese kann auch die im Bund beschlossene ausgeweitete Liquiditätshilfe der KfW abgerufen werden. 3. Steuerlast reduzieren Finanzämter werden angewiesen, Steuern zu stunden um Liquidität bei Selbstständigen und Unternehmen zu belassen. Steuervorauszahlungen können außerdem unbürokratisch reduziert werden. Bis zum Ende des Jahres verzichten Finanzämter auf Vollstreckungsmaßnahmen, wenn Bezug zur Corona-Pandemie besteht. 4. Grundsicherung für Selbstständige Nach SGB II können Selbstständige mit unzureichendem Einkommen beim Jobcenter Grundsicherung beantragen. Dabei gilt anders als beim ALG II keine Obergrenze für geleistete Arbeitsstunden. Die Bundesanstalt für Arbeit hat zugesagt, unbürokratisch Anträge etwa auch per Telefon entgegen zu nehmen. 5. Eine Aufnahme von Selbstständigen in die Regelungen zur Kurzarbeit wird aktuell vom Bund geprüft. 5. Notfallfonds Der Bund erarbeitet darüber hinaus einen Notfallfonds, der Überbrückungsgeld oder direkte Hilfe zum Lebensunterhalt besonders für Selbstständige und Kleinstunternehmen auszahlen sollte. Details sollen zeitnah vom Bund veröffentlicht werden. Weitere Informationen 1. Hilfsprogramm für Kultur- und Kreativbranche Insbesondere für Freiberufler aus der Kultur- und Kreativbranche wurden durch die Bundeskulturstaatministerin Hilfsmaßnahmen angekündigt (Mehr dazu) 2. Kurzarbeitergeld Mit Kurzarbeitergeld könnt Ihr Arbeits- und Entgeltausfall in Eurem Unternehmen zum Teil ausgleichen. (Mehr Infos). 3. Arbeitsrechtliche Fragen Praxishinweise des BDA und unser FAQ „Coronavirus und Arbeitsrecht“ helfen bei arbeitsrechtlichen Fragen. 4. Insolvenz Corona-geschädigte Unternehmen müssen unter Umständen nicht die üblichen Regelungen zur Insolvenzanmeldung berücksichtigen. (Mehr Infos) 5. Games-Förderung Bislang liegen uns keine Informationen zu Auswirkungen auf die Games-Förderung durch Bund oder Bundesländer vor. Creative Europe bietet flexible Lösungen an. Kontaktiert hier am besten Euren regionalen Creative Europe Desk. 6. Eigene Maßnahmen der Bundesländer Links zu den jeweiligen Seiten der Angebote der Bundesländer: Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen