Außerordentliches Mitglied kann jedes Unternehmen mit Sitz in Deutschland werden, wenn und soweit ein wesentlicher Teil des jeweiligen Umsatzes mit Waren und/oder Dienstleistungen im Bereich Games erzielt wird. Typische Beispiele sind Grafik-, Musik-, oder Animationsstudios, Spiele-Plattformen, Hochschulen, Ausbildungs- und Forschungsinstitutionen, Ersteller von technischen Softwarekomponenten und Komplettlösungen, die als Basis von Computer- oder Videospielen verwendet werden können, wie z.B. Middleware, Serveranbieter, Anbieter von Online-Technologien, Berater, wie Rechtsanwälte oder Unternehmensberater sowie Finanzgeber und Investoren. Maßgeblich hierfür ist der weltweit erzielte Umsatz auf Jahresbasis.