Gesetzentwurf: Reform des Urhebervertragsrechts

Gesetzentwurf: Reform des Urhebervertragsrechts

Nachdem die Bundesregierung am 16. März 2016 den Gesetzentwurf eines Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung (Drucksache 18/8887, PDF) beschlossen und nach der Stellungnahme des Bundesrates und einer Gegenäußerung der Bundesregierung an den Bundestag übersandt hat, sieht der BIU weiteren Änderungsbedarf, um den Besonderheiten der Games-Branche Rechnung zu tragen. Bereits zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz hat der BIU Stellung genommen. Der BIU begrüßt ausdrücklich die nun ergänzte Ausnahme von Computerprogrammen aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes, dies greift jedoch zu kurz.

Computer- und Videospielbranche mit spezifischen Charakteristika

Die Games-Branche unterscheidet sich von anderen Kreativbranchen in vielerlei Hinsicht. So sind Games ein konvergentes Medium, bei dem die traditionelle Dichotomie zwischen Verwertern auf der einen und Urhebern auf der anderen Seite fehlt. Die Entwicklung und das Publishing von Computer- und Videospielen sind in den vergangenen Jahren sehr stark verschmolzen, viele Unternehmen vereinen heute beides unter einem Dach. An der Entwicklung eines Spiels ist eine Vielzahl unterschiedlicher Gewerke und Kreativer beteiligt, sodass sich Werke kaum einem Urheber zuordnen lassen. Ein Spiel wird außerdem häufig nicht nur in einem Land entwickelt, sondern grenzüberschreitend geschaffen. Der akute Fachkräftebedarf in Deutschland führt dazu, dass die Arbeitgeber langfristige Arbeitsverhältnisse pflegen und qualifizierte Kreative eine gute Verhandlungsposition haben. Sozialversicherungspflichtige Festanstellungen sind in der Computer- und Videospielbranche die Regel und nicht die Ausnahme. Zuletzt führen zusätzlich herunterladbare Inhalte oder innovative Geschäftsmodelle wie „Free to Play“ dazu, dass Spiele keine in sich abgeschlossenen Produkte mehr sind, sondern sie zunehmend stärker der Logik von „Software as a Service“ folgen.

Änderungsbedarf beim aktuellen Gesetzentwurf

Aus diesen spezifischen Charakteristika der Branche ergibt sich weiterer Änderungsbedarf an dem vorliegenden Gesetzentwurf. Die Besonderheiten komplexer Werke müssen beim vorgesehenen Auskunftsanspruch besser berücksichtigt werden. Außerdem sollen angestellte Urheber vom Auskunftsanspruch ausgenommen werden, da das monatliche Arbeitsentgelt – auch nach bisheriger Rechtsprechung des BGH – eine angemessene Vergütung darstellt. Auch wird die spezifische Verbandsstruktur der Games-Branche negiert. Weiterhin sollten charakteristische Spiel-Elemente besser geschützt werden.

Die gesamte Stellungnahme mit den konkreten Änderungsvorschlägen ist in dem beigefügten PDF zu finden.