Stellungnahme zum Diskussionsentwurf zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes


UPDATE
Diese Stellungnahme bezieht sich auf den Diskussionsentwurf. In der Zwischenzeit wurde eine neue Stellungnahme zum Referentenentwurf veröffentlicht:
Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes (06. November 2020).


Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 24. Juni 2020 einen Diskussionsentwurf zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes veröffentlicht und bis zum 31. Juli 2020 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der game – Verband der deutschen Games-Branche unterstützt eine möglichst schnelle Umsetzung der zugrundeliegenden EU-Richtlinie und dringt auf eine europaweit einheitliche Ausgestaltung. Beides wird durch diesen Diskussionsentwurf nicht erreicht.

Games-Branche wünscht sich eine europaweite Harmonisierung des Urheberrechts

Grundsätzlich wünscht sich die Games-Branche einen digitalen Binnenmarkt und eine europaweite Harmonisierung des Urheberrechts. Insoweit hat die Games-Branche schon in ihrer Stellungnahme vom 6. September 2019 gegenüber dem BMJV eine schnelle Umsetzung der Richtlinie 2019/790 über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-Richtlinie) gefordert. Inhaltlich ist vor allem zu kritisieren, dass dieser Umsetzungsvorschlag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz das eigentliche Ziel der Vollendung des digitalen Binnenmarktes durch zahlreiche Abweichungen von der Richtlinie und regulatorische Alleingänge geradezu konterkariert. So ist die Bagatellschranke für User Generated Content (§ 6 UrhDaG-E) weder in der DSM-Richtlinie vorgesehen noch mit anderen Mitgliedstaaten abgestimmt. Bei den Maßnahmen zur Verhinderung von Overblocking, die wir im Grundsatz sehr begrüßen, prescht das Ministerium ohne Rücksicht auf den laufenden und in der Richtlinie vorgesehenen Stakeholder-Dialog vor und schafft einseitig Fakten. Auch die Verpflichtung für Diensteanbieter zur Lizenzierung wird sehr eigenwillig ausgelegt, indem die Rechte angeboten werden oder über eine Verwertungsgesellschaft verfügbar sein müssen. Dies verkehrt das Regel-Ausnahme-Verhältnis in das Gegenteil. Und auch im Urhebervertragsrecht werden bei der Möglichkeit einer pauschalen Vergütung die im Trilog gefundenen Kompromisse nicht beachtet und einmal mehr wird hier ein deutscher Sonderweg eingeschlagen. So sehr die deutsche Games-Branche dem Ziel einer Harmonisierung der Regelungen im Urhebervertragsrecht auf dem hohen deutschen Schutzniveau aufgeschlossen gegenüber ist, so unnötig und kaum zielführend ist, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz über die gemeinsam vereinbarten Standards wieder hinausgeht.

Tendenz zur Zwangskollektivierung ist verstörend

Aus Sicht der Games-Branche ist auch die Tendenz zur Zwangskollektivierung verstörend. Mit großzügig ausgestalteten Guidelines zur kostenfreien Nutzung von Games-Inhalten oder freiwilligen Lizenzerteilungen zum Erhalt des kulturellen Games-Erbes hat die Branche bislang untergesetzlich flexible, interessengerechte und vor allem funktionierende Lösungen gefunden. Für die Games-Branche bedarf es dazu auch keiner Verwertungsgesellschaft. Diese Ansätze haben wir in der Stellungnahme im August 2019 ausführlich erläutert und um Beachtung gebeten. Wir sind nun irritiert, dass der Entwurf ohne Not einen gleichmacherischen Ansatz wählt und Verwertungsgesellschaften als Kollektiv-Lösung erzwingen will. Die Besonderheiten und modernen Ansätze unserer Branche werden durch diesen Weg nicht berücksichtigt und sie werden durch die Schranken und das Pre-Flagging geradezu unmöglich gemacht. All dies wird in vielen Fällen zum Schaden der Nutzerinnen und Nutzer sein, die bislang Games-Inhalte problemlos und kostenfrei nutzen konnten. Wo bislang für Rechtsinhaber und Nutzer kein Problem bestand, schafft das Bundesministerium mit diesem Entwurf Probleme – mit möglicherweise weltweiten Auswirkungen. Deswegen sehen wir uns als game leider gezwungen, trotz bisher zurückhaltender Kritik und sogar grundsätzlicher Unterstützung der DSM-Richtlinie und ihrer Regelungen, diesem „Diskussionsentwurf“ vehement zu widersprechen und eine umfassende Überarbeitung zu fordern.
 
Das vollständige Positionspapier ist in dem beigefügten PDF zu finden.



Dr. Christian-Henner Hentsch
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