Gesetzlicher Rahmen – Jugendschutzgesetz Deutschland verfügt über eines der strengsten Systeme zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor entwicklungsbeeinträchtigenden Medieninhalten in Europa. Der gesetzliche Rahmen wird im Bereich des Jugendmedienschutzes durch das Jugendschutzgesetz (JuSchG) sowie den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geregelt.. Jugendschutzgesetz Das Jugendschutzgesetz ist ein Bundesgesetz, das den Jugendmedienschutz im Bereich der Offline-Medien, den sogenannten Trägermedien (DVDs, CD-ROMs, Videokassetten, Druckschriften usw.) regelt. Seit der Reform des Jugendschutzgesetzes im Jahr 2003 dürfen Computer- und Videospiele an Kinder und Jugendliche nur noch dann abgegeben werden, wenn sie vorab einer Prüfung durch die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) unterzogen und für die entsprechende Altersstufe freigegeben wurden. Die jeweiligen Altersstufen sind 0, 6, 12, 16 und 18. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass Kinder und Jugendliche vor entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten geschützt werden. Spiele, die nicht bei der USK zur Prüfung vorgelegt wurden oder die von der USK kein Alterskennzeichen erhalten haben, dürfen nur noch an Erwachsene abgegeben werden. Jugendmedienschutz-Staatsvertrag Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zwischen allen deutschen Bundesländern und regelt den Jugendmedienschutz im Bereich des Rundfunks und der Telemedien. Darunter sind vor allem im Internet abrufbare Onlineangebote zu verstehen. Im Gegensatz zum JuSchG sieht die derzeitige Fassung des JMStV keine stufenweise Alterskennzeichnung vor. Dennoch muss der Anbieter auch im Anwendungsbereich des JMStV sicherstellen, dass entwicklungsbeeinträchtigende Angebote von Jugendlichen der betroffenen Altersgruppe üblicherweise nicht wahrgenommen werden können. Dies kann beispielsweise durch eine Beschränkung der Sendezeit oder durch technische Maßnahmen geschehen. Modernisierung des Jugendschutzes Beide Regulierungen sind inzwischen durch die technischen Neuerungen überholt und es bedarf dringend einer Überarbeitung hin zu einem modernen, konvergenten und international anschlussfähigen Jugendschutz. Derzeit liegt ein Gesetzentwurf zur Novellierung des JuSchG vor, der aus Sicht der Games-Branche aber dringend überarbeitet werden muss. Zudem haben die Länder Fachgespräche für eine Überarbeitung des JMStV gestartet, an denen sich der game konstruktiv beteiligen wird. Stellungnahme zur Novellierung des JuSchG