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International vergleichbare Wettbewerbsbedingungen für Games-Unternehmen auch in Deutschland!
Wir setzen uns für die Verbesserung der Rahmen-bedingungen für die Games-Branche in Deutschland ein
Die Stellungnahmen des Verbands der deutschen Games-Branche
Der game ist Mitveranstalter und ideeller Träger der gamescom, dem größten Games-Event der Welt.
Die Entwicklerkonferenz der gamescom
Der gemeinsame Förderpreis von Politik und Wirtschaft ist die wichtigste Auszeichnung der deutschen Games-Branche
Wir betrachten internationale Märkte und unterstützen deutsche Games-Unternehmen sich international zu verknüpfen.
Wir sind der Verband der deutschen Games-Branche.
Vorstand und Mitarbeitende der Geschäftsstelle …
Eine Auflistung unserer Mitglieder findest Du hier.
Als game tragen und unterstützen wir folgende Institutionen der Games-Branche.
FAQ: Regionalvertretungen
Zu unseren Stellenangeboten
Bei allen digitalen Spielen fallen Daten an und viele Datennutzungen sind für das Funktionieren, die Verbesserung und die Weiterentwicklung von Computer- und Videospielen erforderlich und daher auch erlaubt. Der game setzt sich für ein modernes Datenrecht ein, das die informationelle Selbstbestimmung ernst nimmt und zugleich wirtschaftlichen und technischen Fortschritt ermöglicht. Die europäische Datenschutz-Grundverordnung war ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem digitalen Binnenmarkt mit einheitlichen Wettbewerbsbedingungen und allgemeingültiger Datenschutzstandards. Zur weiteren Harmonisierung der Datenschutzregeln soll es mit der ePrivacy-Verordnung auch neue Regelungen zur elektronischen Kommunikation (Cookies) geben. Für die Games-Branche ist es wichtig, dass auch mit dieser Verordnung Daten zur Verbesserung des Spielerlebnisses genutzt werden können. Daher sollte die Datenverarbeitung für berechtigte Interessen erlaubt sein. Zudem braucht es neben europaweit einheitlichen Regelungen auch eine einheitliche Rechtsanwendung in allen europäischen Ländern und möglichst eine zentrale Aufsicht in Deutschland.Gerade für die internationale Computer- und Videospielbranche sind internationale Abkommen für den Datentransfer in andere Länder wie z.B. nach dem Brexit mit Großbritannien oder wegen des jüngsten Urteils des EuGH (Schrems II) zum EU-US-Privacy Shield mit Blick auf serverbasierte Spiele unerlässlich. Hier müssen die EU und auch die Datenschutzbehörden schnellstmöglich Lösungswege aufzeigen, wie Daten rechtssicher genutzt werden können.
ISFE-Positionspapier zur ePrivacy-Verordnung
Die weit verbreitete Software- und Produktpiraterie stellt die Games-Branche vor ernsthafte Probleme und bedroht die wirtschaftliche Existenzgrundlage vieler Entwickler und Verleger von Computer- und Videospielen. Die Anbieter von Unterhaltungssoftware setzen verschiedene Hilfsmittel wie technische Kopierschutzvorrichtungen oder Server-basiertes Spielen ein, um das geistige Eigentum der Kulturschaffenden zu schützen. Dennoch ist der Schaden substanziell und nimmt durch Piratenserver und illegales Keyselling weiter zu.
Der game setzt sich dafür ein, den Missbrauch durch aktive Mitarbeit im Rahmen der Gesetzgebungsverfahren und präventive Aufklärung einzudämmen und mittelfristig den wirtschaftlichen Schaden der Games-Industrie zu reduzieren. Der game tauscht sich hierzu mit anderen Branchenverbänden aus und gibt regelmäßig ein Landscaping zu illegalen Nutzungen von Games in Deutschland in Auftrag. Darüber hinaus koordiniert der game Maßnahmen zur Bekämpfung von strukturell rechtswidrigen Websites.
Das Urheberrecht ist die Wirtschaftsordnung für die Produktion und den Vertrieb von digitalen Gütern wie Computer- und Videospielen. Der game setzt sich dafür ein, dass kreative Leistungen fair vergütet werden und ein zu kompliziertes Urheberrecht nicht zu einem Standortnachteil für deutsche Entwickler und Publisher wird. Dazu braucht es eine weitere Harmonisierung des Urheberrechts auf europäischer Ebene.
Bei der Produktion von Computer- und Videospiele werden zahlreichen Kreative höchst arbeitsteilig tätig wie z.B. Storyteller, Game Producer, Game- und Leveldesigner, Grafikdesigner, Programmierer, Komponisten und Sound Designer. Diese komplexe Wertschöpfungskette muss durch das Urheberrecht abgebildet werden können. Aber auch die Leistung der Publisher, die die Urheber angemessen vergüten und deren Leistungen zu einem Computerspiel zusammenführen, müssen hinreichenden Schutz durch Urheber- und Leistungsschutzrechte genießen. Das Urheberrecht muss als Investitionsschutz dazu beitragen, dass auch in Deutschland Computer- und Videospiele entwickelt werden.
Games-Inhalte für Let’s Plays und Walkthroughs können bislang mit Erlaubnis der meisten Publisher unkompliziert und kostenfrei auf Social Media-Plattformen genutzt werden. Bei der Umsetzung von Art. 17 der jüngsten EU-Richtlinie zum Urheberrecht muss berücksichtigt werden, dass dies weiterhin möglich ist und die berechtigten Interessen der Publisher gewahrt bleiben.
Stellungnahme zur Umsetzung der DSM-Richtlinie
Für den Vertrieb von Computer- und Videospielen gelten die gleichen verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen wie für alle anderen Güter und Dienstleistungen. Der game setzt sich für einheitliche und verständliche Standards ein, die den informierten Verbraucher effektiv schützen.
Die Computer- und Videospielbranche hat viele neue Geschäftsmodelle entwickelt, die wegweisend auch für andere Branchen sind. Die meisten Spiele können mit anderen Spielern erlebt werden und viele Spieler tragen mit ihrem User-generated-Content zu neuen Spielewelten bei. Ein einheitliches europäisches Kaufrecht für digitale Güter ist sinnvoll, muss aber die Besonderheiten und unterschiedlichen Vertriebswege der Gameswirtschaft berücksichtigen. Die allgemeinen Gewährleistungsregelungen sowie Widerruf oder Kündigung haben sich bewährt. Digitale Güter dürfen hier nicht schlechter gestellt werden als alle anderen Güter und Dienstleistungen. All dies muss bei der anstehenden Umsetzung der EU-Richtlinie für den Kauf digitaler Güter berücksichtigt werden.