Computer und Videospiele können, sofern sie von der USK keine Alterskennzeichnung erhalten haben, von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert werden.
Computer und Videospiele können, sofern sie von der USK keine Alterskennzeichnung erhalten haben, von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert werden.