12.06.2015 Verband der deutschen Computer- und Videospielbranche begrüßt Änderungen am Kleinanlegerschutzgesetz Crowdfunding wichtige Finanzierungsmöglichkeit für Startups und unabhängige Entwicklerteams Überregulierung der Crowd-basierten Finanzierungsinstrumente schadet deutscher Computer- und Videospielbranche Berlin, 12. Juni 2015 – Der BIU – Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware begrüßt die Änderungen zum Kleinanlegerschutzgesetz, das heute im Bundesrat beschlossen wurde. Der Verband der deutschen Computer- und Videospielindustrie hatte in mehreren Stellungnahmen zu verschiedenen Entwürfen des Gesetzes seine Positionen eingebracht und dabei vor einer Überregulierung neuartiger Finanzierungsinstrumente wie Crowdfunding gewarnt, die insbesondere für kleine und unabhängige Entwicklerteams von digitalen Spielen wichtig sind. Wäre der Entwurf ohne Änderungen verabschiedet worden, hätte dieses innovative Finanzierungsinstrument in Deutschland nur noch stark eingeschränkt genutzt werden können. Überarbeitet wurde das Kleinanlegerschutzgesetz unter anderem bei der ursprünglich geplanten Einschränkung der Werbefreiheit. Diese Einschränkung hätte den Entwicklern von Videospielen die Möglichkeit entzogen, über soziale Medien, Internetseiten und Blogs auf ihre Projekte aufmerksam zu machen – also auf Plattformen, über die ihre Zielgruppen besonders aktiv kommunizieren. Ebenfalls angepasst wurden Regelungen zur Benachrichtigungs- und Prospektpflicht, die zu erhöhtem und unangemessenem bürokratischen Aufwand geführt und insbesondere auf kleine und junge Unternehmen abschreckend gewirkt hätten. Verhindert werden konnte weiterhin das sogenannte Schriftformerfordernis. Dieses hätte bewirkt, dass der ansonsten rein digital ablaufende Crowdfunding-Prozess ab einem gewissen Punkt schriftlich vom Unterstützer per Unterschrift hätte fortgesetzt werden müssen. Dieser Medienbruch hätte Crowdfunding-Projekte in Deutschland unnötig unattraktiv gestaltet. Zudem wurde klargestellt, dass Crowdfunding im Gegensatz zum Crowdinvesting nur in Ausnahmefällen unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen wird. [quotation cite=“Dr. Maximilian Schenk, Geschäftsführer BIU“]Crowdfunding ist ein wichtiges Finanzierungsinstrument unserer Branche und gerade für kleine und junge Entwickler-Teams eine der wenigen vergleichsweise unbürokratischen Möglichkeiten in Deutschland an Kapital zu gelangen, um Spiele-Projekte umsetzen zu können.[/quotation]“Crowdfunding ist ein wichtiges Finanzierungsinstrument unserer Branche und gerade für kleine und junge Entwickler-Teams eine der wenigen vergleichsweise unbürokratischen Möglichkeiten in Deutschland an Kapital zu gelangen, um Spiele-Projekte umsetzen zu können“, sagt Dr. Maximilian Schenk, BIU-Geschäftsführer. „Eine zu starke Regulierung würde die Dynamik und Innovationskraft der Szene ausbremsen und neuen und vielversprechenden Spiele-Projekten in Deutschland unnötig Steine in den Weg legen.“ Der Bundestag hatte im April das Kleinanlegerschutzgesetz verabschiedet, nachdem im Finanzausschuss mit mehreren Änderungsanträgen grundsätzliche Forderungen der Branche berücksichtigt wurden. Das Positionspapier des BIU zum Kleinanlegerschutzgesetz finden Sie hier. Informationen zum BIU Der BIU – Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e. V. ist der Verband der deutschen Computer- und Videospielindustrie. Seine 25 Mitglieder sind Entwickler, Publisher und Anbieter von digitalen Spielen und repräsentieren über 85 Prozent des deutschen Marktes. Der BIU ist beispielsweise Veranstalter der gamescom. Als kompetenter Ansprechpartner für Medien sowie politische und gesellschaftliche Institutionen beantwortet der BIU alle Fragen rund um das Thema digitale Spiele. Pressekontakt: Martin Puppe BIU – Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e. V. Charlottenstraße 62 10117 Berlin Tel.: 030 2408779-20 Fax: 030 2408779-11 E-Mail: puppe@biu-online.de Martin Puppe +49 30 240 87 79 20 martin.puppe@game.de