Verbraucherschutz Die Games Branche ist sich ihrer Verantwortung gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern bewusst und setzt auf einfache und einheitliche Regeln, die leicht verstanden werden können. Insbesondere für das internationale Games-Publishing ist es wichtig, dass es zumindest in Europa möglichst einheitliche Regeln zum Verbraucherschutz gibt. Mit der EU-Richtlinie über digitale Inhalte und Dienstleistungen (DCD) gilt seit dem 01.01.2022 ein spezielles Kauf- und Gewährleistungsrecht für digitale Inhalte wie beispielsweise In-Game-Währung. Das BGB enthält seither besondere Pflichten für digitale Produkte, bei deren Nichteinhaltung Verbraucherinnen und Verbrauchern umfangreiche Gewährleistungsansprüche zustehen – bis hin zur Rückforderung des Kaufpreises und faktisch auch ihrer Daten, wenn Games nicht vertragsgemäß funktionieren. Dazu gehört auch die sogenannte Update-Pflicht, wonach Games-Anbieter sicherstellen müssen, dass Games auf den angekündigten Plattformen funktionieren. Games-Anbieter können die Bereitstellung ihrer Spiele natürlich einstellen, wenn sie möglicherweise nicht mehr profitabel sind. Dabei müssen sie aber künftig einen Code of Conduct berücksichtigen, der derzeit erarbeitet wird. Der deutsche Gesetzgeber hat mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge über die EU-Vorgaben hinausgehende Regeln geschaffen, die die Vertragslaufzeit beschränken und eine neue Button-Lösung für Kündigungen einführen. Auf europäischer Ebene steht mit dem geplanten Digital Fairness Act (DFA) die nächste große Reform des digitalen Verbraucherrechts bevor. Die EU-Kommission will damit unter anderem manipulative Gestaltungspraktiken („Dark Patterns“), süchtig machendes Design und den Schutz Minderjähriger im digitalen Raum regulieren – Themen, die auch Games-Mechaniken und In-Game-Käufe betreffen können. Ein Gesetzesvorschlag der EU-Kommission wird für Ende 2026 erwartet. Für die Games-Branche wird es dabei entscheidend sein, dass bewährte Spielmechaniken und Game-Design nicht pauschal unter Manipulationsverdacht gestellt werden und es zu keiner Doppelregulierung mit Blick auf die bewährten Regelungen zum Jugendschutz kommt. Zur Vertiefung hat der Verband eine Beilage in der juristischen Fachzeitschrift MMR veröffentlicht: MMR 08-2022 – Beilage Digitaler Verbraucherschutz sowie MMR 08-2026 – DFA und Games