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Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle

Games faszinieren Erwachsene, Kinder und Jugendliche. Damit die Balance zwischen Teilhabe und Schutz vor ungeeigneten Inhalten gelingt, engagiert sich die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) seit 26 Jahren für den Jugendschutz im Gaming-Bereich.

Als freiwillige Selbstkontrolle der Games-Branche ist die USK die verantwortliche Stelle für die Prüfung von Computerspielen in Deutschland. Gesellschafter der gemeinnützigen GmbH ist der game – Verband der deutschen Games-Branche. Die USK-Kennzeichen lassen erkennen, ab welchem Alter ein Spiel aus Sicht des Jugendschutzes unbedenklich ist. Damit ist die USK eines der wichtigsten staatlich anerkannten Instrumente des Kinder- und Jugendschutzes in Deutschland.

Seit 1994 hat die USK über 47.500 Verfahren zur Altersfreigabe durchgeführt.

Seit der Gründung 1994 hat die USK über 47.500 Verfahren zur Altersfreigabe von digitalen Spielen in Deutschland organisiert und durchgeführt. Deutschland verfügt über die weltweit verbindlichsten gesetzlichen Regeln für die Prüfung und den Verkauf von Games. Entsprechend sehen Prüfverfahren der USK vor, dass jedes zur Freigabe eingereichte Spiel von Experten der USK gespielt und einem unabhängigen Sachverständigen-Gremium mit staatlicher Beteiligung vorgestellt wird. Erst wenn Kriterien wie Gewalt, Atmosphäre, Sprache, Realismus oder Sexualität den geltenden Jugendschutzregeln entsprechen, werden Freigaben für die Altersklassen 0, 6, 12, 16 oder das Kennzeichen ab 18 Jahre erteilt. Für Datenträger erlassen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden einen rechtsgültigen Verwaltungsakt. Die Grundsätze und Leitkriterien der USK werden von einem hochrangig besetzten Beirat, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern unter anderem der Jugendbehörden, des Kinder- und Jugendschutzes, der Wirtschaft sowie der Kirchen, festgelegt.

Im Jahr 2019 hat die USK die Diskussion zur Bewertung simulierten Glücksspiels aus der Perspektive des Jugendschutzes besonders beschäftigt. Selbst wenn dieser Aspekt in Spielen höchst selten vorkommt, so wird er dennoch auch in Zukunft als spezifischer Wertungsaspekt in den Gremien der USK beachtet und insbesondere auch im USK-Beirat diskutiert werden.

Verteilung der USK-Altersfreigaben 2019

Seit 2014 vergibt die USK zudem Alterskennzeichen für Online-Spiele und Apps. Hier agiert sie innerhalb des internationalen IARC-Systems (International Age Rating Coalition), eines Zusammenschlusses von derzeit sieben internationalen Jugendschutzinstitutionen. Der Prozess ist für Anbieter unkompliziert gestaltet und schafft auf angeschlossenen Plattformen, zum Beispiel Google Play Store, Nintendo eShop oder Microsoft Store, eine wichtige Orientierungshilfe für Eltern. Mehr als 2 Millionen Apps erhielten über dieses System bereits ein USK-Kennzeichen. Der IARC-Bereich der USK hat das Thema „simuliertes Glücksspiel“ bereits zu Beginn des Jahres 2019 vertieft behandelt und die Freigabe bei einschlägigen Angeboten auf USK/IARC 16 angehoben.

Um gesetzlichen Jugendmedienschutz nachhaltig umzusetzen und durch eine Mitgliedschaft vom Rechtsschutz einer anerkannten Selbstkontrolleinrichtung zu profitieren, haben sich zahlreiche Unternehmen der USK.online angeschlossen. Weitere kamen 2019 hinzu. Die USK.online unterstützt und berät Unternehmen bei der Umsetzung gesetzlicher Jugendschutzstandards im Rahmen ihrer Online-Angebote. Mit ihrem umfassenden Games-Wissen unterstützt die USK.online zudem Projekte zur Aufklärung mit Blick auf den konkreten Umgang mit Spielen oder technischen Jugendschutzlösungen und ist wichtiger Ansprechpartner für Multiplikatoren aus der Medien- und Sozialpädagogik. Darüber hinaus hat die USK zum Zweck der Aufklärung ein frei abrufbares Lexikon auf ihrer Website erstellt, das die wichtigsten Begriffe rund um Games und Jugendschutz sammelt und erklärt.

Mehr Informationen auf www.usk.de